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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

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Sozialhilfe_Gesuch_um_ergnzende_WSH_bei_einem_stationren_Aufenthalt_Alt_Taxausgleich (PDF, 337.74 kB) Download 0 Sozialhilfe_Gesuch_um_ergnzende_WSH_bei_einem_stationren_Aufenthalt_Alt_Taxausgleich
Gesuch_um_wirtschaftliche_Sozialhilfe (PDF, 421.89 kB) Download 1 Gesuch_um_wirtschaftliche_Sozialhilfe