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ambulante und stationäre Pflege
Restfinanzierung Pflege
Im Rahmen der Krankenpflege im Pflegeheim und der ambulanten Krankenpflege (Spitex, Tages- und Nachtstrukturen, ambulante Leistungen in einem Kurhaus etc.) können Kosten entstehen, die nicht von Sozialversicherungen oder dem Beitrag der anspruchsberechtigten Person gedeckt sind. Dieser Restfinanzierungsbeitrag ist im Kanton Luzern von den Gemeinden zu tragen (vgl. § 6 ff. des Betreuungs- und Pflegegesetzes vom 13. September 2010; BPG).
Doppelt bezahlte Patientenpauschale
Wenn Personen am gleichen Tag von mehreren Leistungserbringern (Spitex, Pflegefachperson, Tagesaufenthalt) betreut werden und die Patientenbeteiligung mehrfach entrichtet wurde, wird der zu viel bezahlte Betrag von der Gemeinde Malters auf Gesuch hin zurückerstattet.
Subsidiäre Kostengutsprache Heimdepot
Gemäss §12a Absatz 2 des Betreuungs- und Pflegegesetzes vom 13. September 2010 (BPG, SR Nr. 867) können Pflegeheime zur Sicherstellung der Aufenthaltstaxe bei ihrer Wohnsitzgemeinde eine subsidiäre Kostengutsprache der selbst zu tragenden Kosten des Aufenthaltes beantragen, falls die pflegebedürftige Person das "Heimdepot" nicht selbst bezahlen kann. Der Antrag für eine solche Kostengutsprache erfolgt mit dem entsprechenden Formular. Der Antrag hat durch das Heim zu erfolgen und die nötigen Abklärungen sind durch das Heim zu tätigen.
Ausnahmebewilligung EL-Heimtaxe
Im Kanton Luzern liegt die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen maximal anrechenbare Heimtaxe bei Fr. 190.- pro Tag (Stand 01.01.2025). Soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine höhere Heimtaxe anerkannt werden, ist eine Bewilligung der zuständigen Gemeinde erforderlich. Das entsprechende Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie die entsprechenden Leistungen und Abrechnungen direkt durch die WAS Ausgleichskasse Luzern. Für Fragen steht Ihnen die EL-Hotline der WAS Ausgleichskasse Luzern unter der Telefonnummer 041 209 02 64 zur Verfügung.
Kontakt:
Sozialamt Malters Schwarzenberg, sozialamt@malters.ch, 041 499 66 50
Dokumente zum Downloaden