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Zusatzbewilligung für Einzelanlass

Diese Bewilligung ersetzt nicht das offizielle Gesuch, das bei der Gast- und Gewerbepolizei eingereicht werden muss. In Malters muss diese Zusatzbewilligung 3 Wochen vor Durchführung des Anlas¬ses bei der Gemeinde eingereicht werden. Den Entscheid über die Zusatzbewilligung und die kantonale Bewilligung erhalten Sie zusammengefasst vom Amt für das Gastgewerbe.

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Bemerkung

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Verfahren

Sie erhalten das Gesuch um Zusatzbewilligung für Einzelanlass ("luegsch") in den nächsten Tagen per Post.

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