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Hundesteuer
Chip-Pflicht
Kennzeichnung der Hunde
Wer einen Hund hält, hat diesen spätestens drei Monate nach dessen Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dieser wird unter die Haut eingepflanzt und ist elektronisch ablesbar.
Registrierung
Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch das Amicus in einer Datenbank erfasst. Sie sind dem Amicus von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert.
Meldepflicht
Halterinnen und Halter melden im Amicus Änderungen von Name und Adresse innert 10 Tagen.
Verzeichnis der Gemeinden
Die Gemeinden führen ein Verzeichnis der auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde, für welche eine Steuer zu entrichten ist.
Gesetz über das Halten von Hunden
Verordnung über das Halten von Hunden
Kantonaler Veterinärdienst
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Liegenschaften und Umwelt | 041 499 66 80 | liegenschaften@malters.ch |