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Abmeldung (Wegzug)
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Bei der Abmeldung via E-Umzug senden wir Ihren Heimatschein direkt an Ihre neue Wohngemeinde.
Militärdienstpflichtige beachten bitte zusätzlich die Meldevorschriften des Militärs und des Zivilschutzes.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den originalen Ausländerausweis.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 499 66 20 | einwohnerkontrolle@malters.ch |