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Abstimmung vom 03. März 2013
Informationen
- Datum
- 3. März 2013
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die Familienpolitik
- Beschreibung
- Heute gibt es viele Familien, in denen beide Eltern berufstätig sein müssen oder wollen. Wer eine Familie hat und gleichzeitig erwerbstätig ist, sieht sich aber oft mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Dies kann dazu führen, dass sich gerade Mütter unfreiwillig ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben zurückziehen.
Es muss deshalb einfacher werden, Kinder zu haben und gleichzeitig berufstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Die Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass sich das Familienleben mit der Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung besser vereinbaren lässt. Dafür braucht es vor allem genügend familienergänzende Betreuungsangebote wie Krippen, Mittagstische oder Kinderhorte. Dies nützt auch der Wirtschaft, die ein Interesse daran hat, dass möglichst viele Frauen und Männer berufstätig sind.
Das Parlament will die Situation verbessern, hält aber die heutige Verfassungsgrundlage für ungenügend. Es hat deshalb die geltende Verfassung mit einem neuen Artikel erweitert. Dieser verpflichtet Bund und Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern. Dafür sind in erster Linie die Kantone zuständig: Sie sollen für ein ausreichendes Angebot an familienund schulergänzenden Betreuungs-plätzen sorgen. Der Bund greift nur dann mit gesamtschweizerischen Vorgaben ein, wenn es nötig werden sollte.
Bundesrat und Parlament sind überzeugt, dass die neue Regelung den Familien dient und dazu beiträgt, unseren Wohlstand zu sichern. Sie empfehlen deshalb Volk und Ständen, dem neuen Verfassungsartikel zuzustimmen.
Vorlagen
Vorlage
968
1'186
- Leer
- 13
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 4'820
- Stimmbeteiligung
- 45,31 %
- Ebene
- Bund
Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei»
- Beschreibung
- In den vergangenen Jahren wurde in der Öffentlichkeit zum Teil heftig kritisiert, dass verschiedene Unter-nehmen ihrem Kader sehr hohe Vergütungen und Abgangsentschädigungen bezahlten; dies unabhängig davon, ob das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich war oder nicht. Auf diesem Hintergrund entstand die Volksinitiative «gegen die Abzockerei».
Die Initiative will den börsenkotierten Unternehmen Schranken setzen, damit diese keine überhöhten Vergütungen mehr an ihr oberstes Kader auszahlen können. Dieses Ziel soll in erster Linie durch drei neue Bestimmungen erreicht werden: Die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung müssen zwingend durch die Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre genehmigt werden; die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder wird auf ein Jahr beschränkt; gewisse Arten von Vergütungen wie Abgangs-entschädigungen oder Prämien für Firmenkäufe werden verboten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, soll zudem bestraft werden können.
Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ab: Sie würde zu einer Überregulierung führen und einen wichtigen Standortvorteil der Schweiz, nämlich das liberale Aktienrecht, aufs Spiel setzen. Der Nationalrat hat keine Abstimmungsempfehlung beschlossen. Das Parlament anerkennt den Regelungsbedarf für Vergütungen bei börsenkotierten Unternehmen und hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser setzt die wesentlichen Forderungen der Initiative auf Gesetzesstufe um, ist aber insgesamt massvoller. Auch der Bundesrat steht hinter diesem indirekten Gegenvorschlag.
Vorlagen
Vorlage
1'322
828
- Leer
- 20
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 4'820
- Stimmbeteiligung
- 45,31 %
- Ebene
- Bund
Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG)
- Beschreibung
- Verschiedene Kantone und Gemeinden haben in der Vergangenheit zu grosse Bauzonen festgelegt. Solche Bauzonen werden oft nur locker überbaut, mit neuen Gebäuden weitab von den Ortszentren. Damit nimmt die Zersiedelung der Landschaft zu. Die Änderung des Raumplanungsgesetzes bezweckt eine klarere Trennung von Gebieten, die überbaut werden können, und solchen, die nicht überbaut werden dürfen. Sie hat eine kompakte Siedlungsentwicklung, die bessere Nutzung brachliegender Flächen in Bauzonen und die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen zum Ziel. Die Grösse der Bauzonen muss sich künftig am voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre orientieren.
Die Änderung des Raumplanungsgesetzes wurde vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative beschlossen. Diese verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurück-gezogen, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes in Kraft tritt. Wird die nun vorliegende Revision abgelehnt, so kommt die Landschaftsinitiative zur Abstimmung.
Gegen die Revision wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird, sie beschneide die Eigentumsrechte und führe zu höheren Bodenpreisen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, der Änderung des Raumplanungsgesetzes zuzustimmen. Damit kann dem Landverschleiss und der Zersiedelung Einhalt geboten werden.
Vorlagen
Vorlage
1'334
800
- Leer
- 27
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 4'820
- Stimmbeteiligung
- 45,31 %
- Ebene
- Bund