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Abstimmung vom 26. Sept. 2010
Informationen
- Datum
- 26. September 2010
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
- Beschreibung
- Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist finanziell aus dem Gleichgewicht geraten. Weil die Ausgaben seit Jahren die Einnahmen übersteigen, werden die Schulden immer höher: Mitte 2010 betrugen sie rund 7 Milliarden Franken. Mit der Gesetzesrevision wollen Bundesrat und Parlament die Schulden abbauen und die ALV finanziell stabilisieren.
Die Revision sieht eine Mischung aus Minderausgaben und Mehreinnahmen vor. Einerseits werden gezielt bestimmte Leistungen gekürzt, andererseits die Lohnabzüge von 2,0 auf 2,2 Prozent angehoben. Zum Abbau der Schulden wird zudem bei allen Personen, die mehr verdienen als 126 000 Franken pro Jahr, ein Solidaritätsprozent erhoben. Die Grundleistungen der ALV bleiben unangetastet.
Die Referendumskomitees wenden sich gegen Kürzungen bei den Leistungen. Sie wollen das finanzielle Gleichgewicht ausschliesslich durch höhere Einnahmen erreichen.
Bundesrat und Parlament halten die Revision für notwendig und ausgewogen. Dank ihr kann die ALV finanziell stabilisiert werden. Eine solide Versicherung ist für die vom Stellenverlust betroffenen Menschen die beste Gewähr für gute Leistungen.
Auch bei einem Nein muss die ALV saniert werden. Das Gesetz verpflichtet den Bundesrat, einen Solidaritätsbeitrag zu erheben und die Lohnabzüge zu erhöhen, sobald die Schulden der ALV eine bestimmte Obergrenze überschreiten. Dies ist inzwischen geschehen. Weil bei einem Nein die Leistungen nicht gekürzt werden können, müssten die Lohnabzüge auf Anfang 2011 noch stärker erhöht werden, nämlich von 2,0 auf 2,5 Prozent. Den Beschäftigten würde so mehr Kaufkraft entzogen, und die Wirtschaft würde stärker belastet.
Vorlagen
Vorlage
960
447
- Leer
- 13
- Ungültig
- 12
- Stimmbeteiligung
- 30.69
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Änderung des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Januar 2010 betreffend Wahlkreise der Kantonsratswahlen
- Beschreibung
- Mit der Gesetzesänderung werden die Wahlkreise Entlebuch und Willisau rechnerisch zu einem Wahlkreisverbund zusammengeschlossen, und die Gemeinde Wolhusen wechselt vom Wahlkreis Sursee in den Wahlkreis Entlebuch. Der Wahlkreisverbund verbessert das Proporzverfahren, da im kleinen Wahlkreis Entlebuch sonst rechtlich unzulässige Wahlhürden für kleinere Parteien bestehen. Die Sitzzahl der beiden Kreise bleibt jedoch garantiert, und auch die Parteien nominieren ihre Kantonsrats-kandidatinnen und -kandidaten weiterhin im angestammten Wahlkreis. Auch für die Wählerinnen und Wähler ändert bei der Stimmabgabe nichts. Die SVP hat gegen die Änderung das Referendum ergriffen; sie hält den Verbund für unnötig und zu kompliziert. Im Kantonsrat unterstützten die Mitglieder der CVP, der FDP, der SP und der Grünen die Vorlage (85 gegen 22 Stimmen).
Vorlagen
Vorlage
991
376
- Leer
- 27
- Ungültig
- 12
- Stimmbeteiligung
- 30.69
- Ebene
- Kanton