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Abstimmung vom 24. November 2013
Informationen
- Datum
- 24. November 2013
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne»
- Beschreibung
- In den letzten Jahren sind vor allem in den Industrieländern die Spitzenlöhne gegenüber den Durch-schnittslöhnen stark angestiegen. Dieser Entwicklung entzog sich auch die Schweizer Wirtschaft nicht, insbesondere die Finanzdienstleistungsindustrie folgte diesem Trend. Auch in unserem Land erhalten Top-Kaderleute teilweise sehr hohe Vergütungen, was kritisiert wird. Als besonders stossend wird die Auszahlung von Spitzenlöhnen und Boni dann empfunden, wenn die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens schlecht ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» lanciert.
Die Initiative verlangt, dass in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht übersteigen darf. Mit dieser Forderung wollen die Initiantinnen und Initianten die Löhne des Top-Kaders begrenzen und zur Anhebung der niedrigsten Löhne beitragen.
Bundesrat und Parlament können die Beweggründe der Initiantinnen und Initianten teilweise nachvollziehen, sind aber der Meinung, dass die Annahme der Initiative erhebliche neue Probleme schaffen würde: Erstens steht zu befürchten, dass starre Regelungen die Abkehr von bewährten Grundsätzen der Schweizer Arbeitsmarktpolitik zur Folge hätten; die gute Beschäftigungslage und geringe Arbeitslosigkeit könnten in Frage gestellt werden. Zweitens wären bei den Steuereinnahmen und den Sozialversicherungsbeiträgen empfindliche Ausfälle zu verkraften. Schliesslich setzt die Initiative die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz aufs Spiel. Darum empfehlen Bundesrat und Parlament Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Vorlagen
Vorlage
720
1'810
- Leer
- 12
- Ungültig
- 8
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen»
- Beschreibung
- Für erwerbstätige Eltern ist es oft nicht einfach, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. In der Schweiz lassen daher 38% der Paarhaushalte mit Kindern und 54% der Alleinerziehenden ihre Kinder unter 15 Jahren zeitweise durch Verwandte oder Tagesmütter, in einer Krippe oder einer ähnlichen Einrichtung betreuen. Ist das jüngste Kind unter 7 Jahren, sind es sogar 52% der Paarhaushalte und 70% der Alleinerziehenden. Häufig fallen dabei Kosten an. Bund und Kantone berücksichtigen diese Auslagen bei den Steuern: Die Kosten für die Drittbetreuung der Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Einkommen abgezogen werden. Dieser Abzug beträgt beim Bund maximal 10100 Franken pro Jahr und Kind. In den Kantonen ist er unterschiedlich hoch.
Die «Familieninitiative» will Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich zusätzlich entlasten. Sie sollen den gleich hohen oder einen höheren Steuerabzug beanspruchen können wie Eltern, die ihre Kinder gegen Bezahlung durch Dritte betreuen lassen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Daher wird ihnen heute kein Betreuungsabzug gewährt. Lassen Eltern ihre Kinder jedoch gegen Bezahlung durch Dritte betreuen, entstehen ihnen Kosten. Diese Kosten verringern ihr verfügbares Einkommen und damit ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Der heutige Betreuungsabzug korrigiert ihre Mehrbelastung und sorgt für die steuerliche Gleichbehandlung der verschiedenen Familienmodelle. Demgegenüber bevorzugt die «Familieninitiative» die traditionelle Einverdienerfamilie, die ihre Kinder selber betreut.
Vorlagen
Vorlage
1'268
1'250
- Leer
- 25
- Ungültig
- 8
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Bund
Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Autobahnvignette)
- Beschreibung
- Bundesrat und Parlament wollen mittelgrosse Städte sowie Berg- und Randregionen besser an das Nationalstrassennetz anbinden. Sie haben zu diesem Zweck entschieden, mit dem sogenannten neuen Netzbeschluss rund 400 Kilometer kantonaler Strassen in das Nationalstrassennetz aufzunehmen. Der Bund übernimmt auf diesen Strassen ausserdem wichtige Umfahrungsprojekte. Zudem soll das Nationalstrassen-netz mit zwei neuen Abschnitten in Morges/Lausanne und im Zürcher Glatttal ergänzt werden. Um die Kosten zu decken, die sich aus der Übernahme der kantonalen Strassen ergeben, hat das Parlament den Preis für die Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken pro Jahr erhöht. Darüber hinaus hat es eine Zweimonatsvignette für 40 Franken geschaffen.
Der neue Netzbeschluss tritt nur in Kraft, wenn die Erhöhung des Vignettenpreises vom Volk angenommen wird. Die beiden Vorlagen sind rechtlich miteinander verknüpft. Ohne die Erhöhung entfällt somit die Über-nahme der rund 400 Kilometer Strassen und der Umfahrungsprojekte. Zudem könnte die Planung für die neuen Nationalstrassenabschnitte nicht fortgesetzt werden.
Gegen die Änderung des Vignettenpreises, die im Nationalstrassenabgabegesetz verankert ist, wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird vor allem die Erhöhung des Preises für die Jahresvignette auf 100 Franken.
Gute Verkehrsverbindungen stärken die Schweiz. Bundesrat und Parlament wollen darum Strassen von nationaler Bedeutung ins Nationalstrassennetz aufnehmen und die damit verbundenen Kosten über die Vignette decken. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen.
Vorlagen
Vorlage
1'064
1'463
- Leer
- 27
- Ungültig
- 8
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Neuorganisation der kantonalen Aufsicht über die Gemeinden
- Beschreibung
- Der Kantonsrat hat beschlossen, die kantonale Aufsicht über die Gemeinden neu zu ordnen. Die Aufgaben der Regierungsstatthalter werden teils auf die kantonale Verwaltung verteilt, teils werden die Kompetenzen der Gemeinden erweitert. Die Neuorganisation erfordert die Änderung der Kantonsverfassung. Anlass für die Reorganisation ist insbesondere der Wegfall von Aufgaben der Regierungsstatthalter. Mit der Reform können fachliche Kompetenzen in der Kantonsverwaltung gebündelt, die Dienstleistungen für die Gemeinden gesichert und finanzielle Einsparungen erzielt werden. Die grosse Mehrheit der Gemeinden hat sich zur Neuorganisation zustimmend geäussert. Der Kantonsrat sprach sich mit 75 gegen 37 Stimmen für die Reform aus. Die ablehnende Minderheit beurteilte diese als zentralistisch.
Vorlagen
Vorlage
1'342
946
- Leer
- 110
- Ungültig
- 6
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Ebene
- Kanton
Schaffung eines gemeinsamen Aussenlagers von Zentral- und Hochschulbibliothek und Partnern
- Beschreibung
- Der Kanton plant für die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) zusammen mit grossen Bibliotheken in Zürich, Basel, Aargau und Solothurn ein Aussenlager für die Bücher und Medien, die in den Hauptgebäuden der Bibliotheken keinen Platz mehr finden. Zu diesem Zweck soll in Büron ein innovatives Hochregallager gebaut werden. Das provisorische Aussenlager der ZHB in Entlebuch wird so durch ein geeigneteres, langfristig nutzbares und sicheres Lagergebäude ersetzt. Durch die interkantonale Zusammenarbeit können bei besseren Leistungen Kosten gespart werden. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich für den Kanton Luzern auf 2,48 Millionen Franken. Die Baukosten werden von einer Aktiengesellschaft mittels Darlehen finanziert; Luzern steuert dabei vor allem das Grundstück in Büron bei. Der Kantonsrat sprach sich mit 67 gegen 12 Stimmen für das Vorhaben aus.
Vorlagen
Vorlage
1'225
1'144
- Leer
- 57
- Ungültig
- 6
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Kanton
Kommunale Vorlagen
Voranschlag 2014
- Beschreibung
- Die Detailunterlagen zum Budget (Detailauszug des Budgets, Jahres- und Mehrjahresplanung, Finanzplan) können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden (www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen). Die Unterlagen können Sie aber auch bei der Gemeindekanzlei einsehen oder gegen Voranmeldung
(041 499 66 66) beziehen. - Formulierung
- Stimmen Sie dem Voranschlag 2014 für die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie dem Steuerfuss von 2.05 Einheiten zu?
Vorlagen
Vorlage
1'814
605
- Leer
- 52
- Ungültig
- 7
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Gemeinde
Energie- und Umweltfonds der Gemeinde Malters vom 02. Oktober 2013
- Beschreibung
- Dank weitsichtiger Finanzstrategie, guter Geschäftstätigkeit und vor allem dem nun gemeinsam realisierten KVA-Neubauprojekt Renergia in Perlen ist der Gemeindeverband REAL in der Lage, seine Wieder-beschaffungsreserven für den Neubau einer eigenen Kehrichtverbrennungsanlage zu reduzieren.
Die Überschussgelder werden den Verbandsgemeinden zurückvergütet. Die Gemeinde Malters erhält eine einmalige Rückzahlung von Fr. 790 286.–.
Eine Überführung dieser Gelder in die ordentliche, laufende Rechnung ist gemäss einem Rechtsgutachten von der Umweltjuristin Dr. Ursula Brunner, Zürich, nicht gestattet.
Der Gemeinderat Malters beabsichtigt, diese Gelder einem Energie- und Umweltfonds zuzuweisen. Die Mittel des Fonds sollen für Projekte in den Bereichen Energie und Umwelt eingesetzt werden. Der Gemeinderat denkt dabei insbesondere an Projekte im Bereich Energieoptimierungen, Photovoltaikanlagen, Erneuerung Entsorgungsanlagen oder Altlastensanierungen.
Vorlagen
Vorlage
1'575
844
- Leer
- 54
- Ungültig
- 7
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Gemeinde
Zone für öffentliche Zwecke «Ausserhofmatt» – Naturschutzzone «Ausserhofmatt» - Einzonung und Umzonung
- Beschreibung
- Das Therapiezentrum Ausserhofmatt wurde 1979 auf dem Grundstück Nr. 536, Grundbuch Malters, im Eigentum des Kantons Luzern eröffnet. 2008 ist ein Teil der Liegenschaft Ausserhofmatt vom Kanton an den Verein Drogenforum Innerschweiz (neu: Akzent Prävention und Suchttherapie) abgetreten worden. Der Verein Akzent verfügt über eine kantonale Leistungsvereinbarung zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse bei der Suchtprävention und -therapie.
Insgesamt führt der Verein im Bereich Suchttherapie vier therapeutische Angebote: Die Therapiezentren Lehn und Ausserhofmatt, die Familienplätze Luzern, eine Aussenwohngruppe sowie die Sozialberatung. Der Bereich Prävention sowie die Zentralen Dienste sind in Luzern domiziliert.
Mit den kantonalen Sparvorgaben sind einschneidende Massnahmen zur Reduktion der Fixkosten bei der Suchtprävention und -therapie vorzunehmen. Die Betriebskosten sind daher nachhaltig zu senken. Die beiden Therapiezentren Lehn (Schwarzenberg) und Ausserhofmatt (Malters) sollen am Standort Ausserhofmatt zusammengelegt werden.
Mit der heutigen Zonenzuweisung zur Landwirtschaftszone sind allerdings keine Erweiterungen am Therapiezentrum Ausserhofmatt mehr möglich. Die vorgesehene Zusammenlegung von Therapieplätzen ist daher nur mit einer Zuweisung eines Teils der Liegenschaft in die «Zone für öffentliche Zwecke» möglich.
Vorlagen
Vorlage
1'845
562
- Leer
- 57
- Ungültig
- 7
- Stimmberechtigte
- 4'876
- Stimmbeteiligung
- 52,91 %
- Ebene
- Gemeinde