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Meldung Bauvollendung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 041 499 66 30 | bauamt@malters.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Die Unterlagen, welche in der Baubewilligung im Rechtsspruch unter "Nachträglich einzureichende Unterlagen" aufgeführt sind, sind vor der entsprechenden Meldung einzureichen.
Informationen zum Online-Formular:
- Die Geschäfts-Nr., welche der Baubewilligungs-Nr. entspricht, steht auf der Titelseite der Baubewilligung.
- Bei "Beschluss vom" bitte das Datum der Baubewilligung eintragen.
- Bei „Abnahmetermin“ bitte das Datum angeben, ab wann das Baustadium kontrolliert werden kann.
Verfahren
Das Bauamt wird die Kontrolle vor Ort durchführen. Erst nach der Zustimmung durch das Bauamt darf die Baute bezogen werden. Sobald alle notwendigen Unterlagen auf dem Bauamt vorliegen, wird das Geschäft abgeschlossen und archiviert.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.