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Stadtrecht oder eigenes Amtsrecht?
Die Amtsleute beschwerten sich im Jahre 1516, dass die Urteile des Gerichts von Malters nicht anerkannt würden. Der Rat bestätigte das alte Recht insofern, als die Amtsleute von Malters „nach ihrem guten verstand und nach irs amptsrecht rechten, so söll dz ouch vor uns darby blyben“. Im Jahre 1598 erhielt Malters ein eigenes Amtsrecht, das alle zwei Jahre am Schwörtag anerkannt werden musste. Am Schwörtag von 1687 sollte eine Bussverfügung über das Rauchen und den Handel mit Tabak eingeführt werden. Die Stellvertreter des Landvogtes hatten sich schon vorher geweigert, Tabakraucher anzuzeigen und leisteten auch am Schwörtag Widerstand.
Diese Männer mussten vor dem Rat erscheinen. Sie wurden einige Tage in den Turm gesteckt und durften zwei Jahre keine Waffe tragen.