Kopfzeile
Sprunglinks
Inhalt
Temporäre Reklamebewilligung
Das Aufstellen von temporären Reklamen ist bewilligungspflichtig. Reklamen für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen, Wahlen usw. dürfen höchstens 1.2 m2 umfassen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss jederzeit gewährleistet sein. Innerhalb von vier Tagen nach der Veranstaltung sind die Reklamen zu entfernen. Andernfalls wird der Werkdienst Malters die Reklamen unter Kostenfolge z.L. des Veranstalters beseitigen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
1. Gesuchsformular für temporäre Reklamen (PDF, 66.17 kB) | Download | 0 | 1. Gesuchsformular für temporäre Reklamen |
2._Merkblatt_fur_Wahl-_Abstimmungs-_und_Veranstaltungsplakate.pdf (PDF, 834.59 kB) | Download | 1 | 2._Merkblatt_fur_Wahl-_Abstimmungs-_und_Veranstaltungsplakate.pdf |
Reklamezone_Gemeinde.pdf (PDF, 7.39 MB) | Download | 2 | Reklamezone_Gemeinde.pdf |
Reklamezone_Zentrum.pdf (PDF, 20.13 MB) | Download | 3 | Reklamezone_Zentrum.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Liegenschaften und Umwelt | 041 499 66 80 | liegenschaften@malters.ch |