Der Notar beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen und hat sich auszuweisen durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte, Führerausweis genügt nicht). Die zu beglaubigende Unterschrift kann im Voraus oder in Anwesenheit des Notars auf dem Schriftstück gezeichnet werden. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Zudem arbeitet unser Notar Verträge für Sie aus, welche nach dem Schweizer Gesetzgeber die Form der öffentlichen Beurkundung benötigen. Entspricht der Vertrag den Wünschen der Vertragsparteien wird die öffentliche Beurkundung durch den Notar durchgeführt. Die Gebühren für diese Dienstleistung werden gemäss dem kantonalen Reglement erhoben.