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Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuern werden vom Nachlassvermögen erhoben. Die Gemeinde Malters hat zusätzlich beschlossen, von dem Vermögen, das an die Nachkommen des Erblassers / der Erblasserin gelangt, eine Erbschaftssteuer zu beziehen.
Gesetzliche Grundlage für die Erbschaftssteuer bildet das Erbschaftssteuergesetz und das Luzerner Steuerbuch, Band 3. Bei Fragen gibt Ihnen das Teilungsamt Malters gerne Auskunft.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 499 66 00 | teilungsamt@malters.ch |