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Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuern werden vom Nachlassvermögen erhoben. Die Gemeinde Malters hat zusätzlich beschlossen, von dem Vermögen, das an die Nachkommen des Erblassers / der Erblasserin gelangt, eine Erbschaftssteuer zu beziehen.

Gesetzliche Grundlage für die Erbschaftssteuer bildet das Erbschaftssteuergesetz und das Luzerner Steuerbuch, Band 3. Bei Fragen gibt Ihnen das Teilungsamt Malters gerne Auskunft.

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