Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Abstimmung vom 29. November 2009

Eidgenössische Vorlagen

Spezialfinanzierung Luftverkehr

Angenommen
Beschreibung
Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen fliessen heute zum einen in die allgemeine Bundeskasse, zum andern in den Strassenverkehr. Mit der Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung wollen Bundesrat und Parlament die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Steuereinnahmen künftig der allgemeinen Bundeskasse und dem Luftverkehr zugutekommen.
Formulierung
Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2008 zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,32 %
1'452
Nein-Stimmen 36,68 %
841
Leer
108
Ungültig
25
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Bund

Volksinitiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten"

Abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative fordert ein Verbot der Ausfuhr von Rüstungs - gütern und will, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und der Rüstungskontrolle fördert. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.
Formulierung
Volksabstimmung über die Volksinitative vom 21. September 2007 "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 23,84 %
580
Nein-Stimmen 76,16 %
1'853
Leer
16
Ungültig
24
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Bund

Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten"

Angenommen
Beschreibung
Die Initiative will den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab, weil sie Grundrechte verletzt und keine Probleme löst, sondern neue schafft.
Formulierung
Volksabstimmung über die Volksinitiative vom 8. Juli 2008 "Gegen den Bau von Minaretten"

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,31 %
1'564
Nein-Stimmen 35,69 %
868
Leer
27
Ungültig
24
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Beschaffung, Aufbau und Betrieb des Funknetzes Polycom

Angenommen
Beschreibung
Der Kantonsrat hat am 15. September 2009 beschlossen, für den Kanton Luzern das Funknetz Polycom zu beschaffen und aufzubauen. Das Funknetz soll in Zukunft sämtlichen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit im Kanton und in den Gemeinden zur Verfügung stehen, namentlich der Polizei, dem Rettungsdienst des Luzerner Kantonsspitals, dem Zivilschutz, den Feuerwehren,
dem Strasseninspektorat und dem kantonalen Führungsstab. Das digitale Funknetz Polycom erlaubt es, dass alle Organisationen jederzeit miteinander kommunizieren können, und zwar abhörsicher, nahezu flächendeckend, individuell oder in situationsbezogenen Gesprächsgruppen. Weil bereits 22 Kantone ebenfalls Polycom aufgebaut oder dessen Aufbau beschlossen haben (darunter 4 von 6 Luzerner Nachbarkantonen), ist künftig auch die Kommunikation bei Notfällen im Grenzgebiet viel besser gewährleistet. Heute ist das Funknetz des Rettungsdienstes (144) komplett veraltet und nicht einmal mit den Funknetzen in seinem Einsatzraum Zentralschweiz voll abgestimmt. Die Funknetze der Kantonspolizei, der Stadtpolizei und des Strasseninspektorats müssten mangels Ersatzteilen bald abgelöst werden. Nur mit Glück konnte das Hochwasser im Sommer 2005 von den Behörden und Organisationen des Kantons ohne übergreifendes Kommunikationssystem bewältigt werden. Für die Bewältigung eines solchen Grossereignisses ist ein Funksystem notwendig, mit dem alle betroffenen Organisationen (einschliesslich ausserkantonale) erreicht und koordiniert werden können. Der Bund unterstützt den Aufbau des gemeinsamen Sicherheitsfunknetzes Polycom in der Schweiz und setzt dieses auch beim Grenzwachtkorps ein.
Um das Funknetz Polycom im Kanton Luzern aufzubauen, müssen an 28 Standorten Basisstationen errichtet werden. Daneben werden rund 1200 Handfunkgeräte, 200 Mobilfunkgeräte und 150 Fixgeräte angeschafft. Das neue System verursacht weniger Abstrahlung als die bisherigen alten Systeme mit 9 Basisstationen.
Die gesamten Investitionskosten betragen rund 41,5 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich daran mit rund 15 Millionen Franken. Es verbleiben dem Kanton Luzern also Investitionskosten von rund 26,5 Millionen Franken. Es ist mit Betriebskosten von rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen (heute
rund Fr. 800 000.–). Die einzelnen Behörden und Organisationen des Kantons und
der Gemeinden werden einen Anteil an den Investitions- und Betriebskosten übernehmen müssen. Rund 70 Prozent der Betriebskosten verbleiben aber bei der vereinigten Luzerner Polizei. Der Kantonsrat beschloss die Anschaffung
und den Aufbau des Polycom-Netzes einstimmig mit 95 zu 0 Stimmen.
Formulierung
Volksabstimmung das Dekret über einen Sonderkredit für die Beschaffung, den Aufbau und den Betrieb des Funknetzes Polycom

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,26 %
1'507
Nein-Stimmen 35,74 %
838
Leer
62
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Kanton

Vorfinanzierung des Vorprojektes für einen Tiefbahnhof Luzern

Angenommen
Beschreibung
Täglich fahren im Bahnhof Luzern 850 Züge ein und aus. Dabei zwängen sich 670 Züge durch den zweispurigen Gütsch-Tunnel, der damit komplett ausgelastet ist. An der Kapazitätsgrenze sind auch das Gleisfeld des Bahnhofs und der Bahnhofraum. Hinzu kommt der einspurige Flaschenhals entlang des Rotsees,
der ausgerechnet auf der wichtigen Linie Luzern–Zug–Zürich einen Angebotsausbau unmöglich macht. Dieser völlig ausgelasteten Infrastruktur im Zufahrtsbereich zum Bahnhof Luzern, dem fünftgrössten Bahnhof der Schweiz, steht eine ausserordentlich grosse Steigerung der Nachfrage im Bahnverkehr gegenüber. Die SBB rechnen bis ins Jahr 2030 im Bahnhof Luzern mit 40 Prozent mehr Fahrgästen. Dabei wird die Linie Luzern–Zug–Zürich, die heute bereits die drittgrösste Passagierfrequenz der Schweiz hat, landesweit die grösste Steigerungsrate aufweisen. Gestützt auf diese Prognosen haben die SBB die Varianten für die Bahnhofzufahrt in Luzern umfassend geprüft. Dabei hat sich ein Tiefbahnhof mit direkter Zufahrt ab Ebikon als die beste und günstigste Lösung erwiesen. Mit der neuen Zufahrt wird der Engpass am Rotsee eliminiert, und in Kombination mit dem Zimmerberg-Basistunnel II zwischen Baar-Litti und Thalwil können die dringend notwendigen Kapazitäten auf der Linie Luzern–Zug–Zürich bereitgestellt werden. Dank der neuen Zufahrt profitieren auch alle andern Korridore von frei werdenden Kapazitäten in der Einfahrt zum Bahnhof Luzern. Zudem schafft der Tiefbahnhof den dringend nötigen zusätzlichen Raum im Bahnhof Luzern und entlastet das heute bis an die Leistungsgrenze beanspruchte Gleisfeld. Schliesslich kann der Tiefbahnhof später zu einem Durchgangsbahnhof erweitert werden. Ein Tiefbahnhof Luzern ist nicht nur für Luzern bedeutungsvoll, sondern
für die gesamte Zentralschweiz. Hinter dem Tiefbahnhof Luzern stehen neben Kanton und Stadt Luzern auch die SBB sowie die Kantone Ob- und Nidwalden.
Im nächsten Jahr werden der Bund und die eidgenössischen Räte unter der Bezeichnung «Bahn 2030» eine Vorlage für die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur in der Schweiz beschliessen. Es ist zwingend notwendig, dass der Tiefbahnhof Luzern in dieses Programm aufgenommen wird. Um in dieses Infrastrukturprogramm des Bundes aufgenommen zu werden, müssen alle wichtigen Grundlagen für den Tiefbahnhof Luzern vorliegen. Diese Grundlagen sollen in einem Vorprojekt erarbeitet werden, das durch den Kanton Luzern vorfinanziert wird.
Der Kantonsrat hat am 14. September für dieses Vorprojekt einen Sonderkredit von 20 Millionen Franken gesprochen. Die Abstimmung darüber fiel mit dem eindrücklichen Resultat von 118 zu 0 Stimmen so klar aus, dass Bundesbern gezeigt wird, wie wichtig dieser Tiefbahnhof für Luzern, aber auch für die ganze Zentralschweiz ist. Angesichts der Bedeutung des Vorhabens unterstellte der Kantonsrat seinen Beschluss von sich aus dem obligatorischen Referendum.
Formulierung
Volksabstimmung über das Dekret über einen Sonderkredit für die Vorfinanzierung des Vorprojektes für einen Tiefbahnhof Luzern

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 70,84 %
1'698
Nein-Stimmen 29,16 %
699
Leer
26
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Kanton

Kommunale Vorlagen

Sonderkredit für den Ausbau und die Sanierung der Hellbühlstrasse inkl. Werkleitungen im Abschnitt SBB bis Emmenstrasse

Angenommen
Beschreibung
Die Hellbühlstrasse ist die Hauptverbindungsachse zwischen dem Nord- und Südteil des Dorfes. Sie ist im Abschnitt SBB bis Emmenstrasse baulich in einem schlechten Zustand und weist einen ungenügenden Querschnitt auf. Insbesondere die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer ist nicht gewährleistet. Deshalb ist eine Sanierung unumgänglich.
Das Projekt sieht vor, die Strassenfläche aufzuweiten und zugunsten der Radfahrer beidseits einen Radstreifen zu markieren (Kernfahrbahn). Zu diesem Zweck muss unter anderem die Gartenmauer bei der Villa All'Aria zurückversetzt werden.
Mit der Sanierung der Strasse soll bei der Einmündung der Industriestrasse ein Kreisel realisiert werden. Damit wird der Verkehrsablauf an diesem Knoten verflüssigt. Die Realisierung des Kreisels ist vom Ersatz des "Zwiebacki"-Gebäudes abhängig. Über dieses Areal läuft zurzeit ein Gestaltungsplanverfahren. Der Realisierungszeitpunkt ist gemäss Grundeigentümer ab 2012 vorgesehen.
Gleichzeitig mit der Strassensanierung werden auch die Wasser- und Abwasserleitungen im betroffenen Abschnitt saniert.
Die Kosten für dieses Bauvorhaben betragen insgesamt Fr. 2.405 Mio. (Kostenstand Oktober).
Formulierung
Der Gemeinderat beantragt Ihnen, dem Sonderkredit für den Ausbau und die Sanierung der Hellbühlstrasse sowie der Wasser- und Abwasserleitungen im Abschnitt SBB bis Emmenstrasse in der Höhe von Fr. 2.405 Mio. zuzustimmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 77,93 %
1'878
Nein-Stimmen 22,07 %
532
Leer
15
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Gemeinde

Voranschlag 2010

Angenommen
Beschreibung
Seit 2002 konnte die Gemeinde Malters jedes Jahr positive Rechnungsergebnisse präsentieren. Der Gemeindesteuerfuss ist 2006 und 2008 in zwei Schritten von 2.4 Einheiten auf 2.2 Einheiten (2008) gesenkt worden. Der Voranschlag 2010 bestätigt diese positive Entwicklung und sieht trotz Mehraufwand in den Bereichen Gesundheit und Soziales im Umfang von TCHF 870 einen nahezu ausgeglichenen Abschluss vor. Aufgrund der zunehmenden Attraktivität und der hervorragenden Verkehrsanbindung erlebt die Gemeinde Malters eine rege Bautätigkeit und damit verbunden ein überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum. Dieses führt zu einem Anstieg der Steuererträge. Aufgrund des kompakten Dorfes muss andererseits nicht mit überproportionalen Wachstumskosten gerechnet werden. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten deshalb eine Senkung des Steuerfusses um 2/20 Einheiten auf neu 2.1 Einheiten. Damit soll ein Zeichen für den Standort Malters gesetzt werden. In der Gemeinde bestehen noch einige bestens erschlossene Baulandreserven, welche zurzeit durch laufende Planungen baureif gemacht werden.
Die Nettoinvestitionen 2010 von 4,4 Mio. fliessen hauptsächlich in den Ausbau der Sportanlagen, in den Hochwasserschutz und in die Verkehrsinfrastruktur.
Die Detailunterlagen zum Budget (Detailauszug des Budgets, Jahres- und Mehrjahresplanung, Finanzplan) können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden (www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen). Die Unterlagen können Sie aber auch bei der Gemeindekanzlei einsehen oder gegen Voranmeldung (041 499 66 66) beziehen.
Formulierung
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, dem Voranschlag 2010 der laufenden Rechnung mit einem leichten Aufwandüberschuss von Fr. 60'300.-, dem Voranschlag der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von Fr. 4.4 Mio. und der Festsetzung des Steuerfusses 2010 von 2.1 Einheiten zuzustimmen sowie den Gemeinderat zu ermächtigen, zur Deckung des Finanzierungsfehlbetrages Fremdkapital im Umfang von Fr. 2'832'100.- gemäss Voranschlag der Verwaltungsrechnung aufzunehmen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,49 %
1'920
Nein-Stimmen 18,51 %
436
Leer
41
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Gemeinde

Änderung Friedhofreglement

Angenommen
Beschreibung
Die Urnenbeisetzungen erfolgen immer in der bestehenden Gräberreihenfolge. Wird bei einem Urnengrab eine zweite Urne beigegeben, so beginnt die Grabesruhe von 15 Jahren erneut von vorne.
Aufgrund dieser Regelung wird der Friedhofsunterhalt erschwert, weil die Gräber nicht in der Reihe abgeräumt und die Grabfelder nicht erneuert werden können. Ausserdem leidet das Gesamtbild unseres schönen Friedhofes.
Der Gemeinderat beantragt deshalb, die Grabesruhe für die Urnenreihengräber auf 15 Jahre ab Erstbestattung zu beschränken.
Für Bestattungen mehrerer Urnen mit wählbarer Nutzungsdauer stehen nach wie vor die Urnenfamiliengräber zur Verfügung.
Für die bestehenden Urnenreihengräber wird eine Übergangsregelung in das Friedhofreglement aufgenommen. Für diese Gräber ändert sich somit nichts.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 85,60 %
1'968
Nein-Stimmen 14,40 %
331
Leer
75
Ungültig
23
Stimmbeteiligung
55,33 %
Ebene
Gemeinde