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Abstimmung vom 08. Febr. 2009

Eidgenössische Vorlagen

Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

Angenommen
Beschreibung
Die Europäische Union (EU) ist die mit Abstand wichtigste Wirtschaftspartnerin der Schweiz. Die Beziehungen zur EU sind in bilateralen Abkommen geregelt. Wichtig sind insbesondere die Wirtschaftsabkommen der Bilateralen I. Sie wurden im Jahr 2000 vom Volk mit grossem Mehr angenommen und haben sich bewährt.
Als Teil der Bilateralen I öffnet das Abkommen über die Personenfreizügigkeit schrittweise die Arbeitsmärkte und erleichtert die Wohnsitznahme von Schweizerinnen und Schweizern in der EU sowie von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in der Schweiz. Das Abkommen wurde auf sieben Jahre befristet. Jetzt geht es darum, ob es nach 2009 unbefristet weitergeführt und auf die beiden neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien ausgedehnt werden soll. Bundesrat und Parlament befürworten dies. Gegen den entsprechenden Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen.
Die Personenfreizügigkeit ist vertraglich mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft: Wird sie nicht weitergeführt, fallen auch die übrigen Abkommen weg. Die Abstimmung entscheidet damit auch über die Fortsetzung der Bilateralen I insgesamt.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz un der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,91 %
1'159
Nein-Stimmen 46,09 %
991
Leer
10
Ungültig
14
Stimmbeteiligung
49,39 %
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Anpassung des Gemeindegesetzes an die neue Kantonsverfassung

Angenommen
Beschreibung
Am 17. Juni 2007 haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern mit einer
Mehrheit von 64 Prozent die neue Kantonsverfassung beschlossen; sie ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Die Verfassung ist der ranghöchste Erlass in der Rechtsordnung. Damit es keine Widersprüche zwischen der neuen Verfassung und dem alten Gesetzesrecht gibt, hat der Kantonsrat eine Reihe von Gesetzen den neuen Verfassungsbestimmungen angepasst. 20 Gesetze mussten in einzelnen Bestimmungen geändert werden und ein Gesetz wurde ganz aufgehoben. Die Änderungen betrafen unter anderem das Gemeinderecht. Mit der Änderung des Gemeindegesetzes werden insbesondere die Bestimmungen zur Vereinigung von Gemeinden der neuen Kantonsverfassung angepasst. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung des Gemeindegesetzes vom 28. April 2008 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,05 %
1'349
Nein-Stimmen 32,95 %
663
Leer
59
Ungültig
12
Stimmbeteiligung
49,39 %
Ebene
Kanton

Änderung Übertretungsstrafgesetz und Kantonspolizeigesetz betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes Plakatieren

Angenommen
Beschreibung
Der Kantonsrat hat mit 62 gegen 26 Stimmen Gesetzesänderungen beschlossen, mit denen die mangelnde Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum bekämpft werden soll. Das Liegenlassen von Abfällen wird künftig mit Bussen geahndet. Pöbelnde oder die öffentliche Ordnung gefährdende Personen können von der Polizei von einem Ort weggewiesen werden. Ein Komitee hat gegen die Neuerungen das Referendum ergriffen, namentlich weil Wegweisungen die Grundrechte verletzten. Die Mehrheit des Parlaments und der Regierungsrat sind (wie das Bundesgericht)nicht dieser Meinung. Der Kantonsrat verspricht sich von den Massnahmen mehr Sicherheit und gleiche Rechte für alle im öffentlichen Raum.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung des Übertretungsstrafgesetzes und des Gesetzes über die Kantonspolizei (Wegweisungsnorm, Littering, unbefugtes Plakatieren) vom 28. April 2008 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 77,44 %
1'613
Nein-Stimmen 22,56 %
470
Leer
27
Ungültig
12
Stimmbeteiligung
49,39 %
Ebene
Kanton