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Abstimmung vom 21. Mai 2017
Informationen
- Datum
- 21. Mai 2017
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Energiegesetz (EnG)
- Beschreibung
- Die Energieversorgung ist weltweit im Umbruch. Die Energiepreise sind sehr tief und neue Technologien entwickeln sich rasant. Um der Schweiz weiterhin eine sichere Versorgung mit Energie zu gewährleisten, hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 beschlossen. Er stützte sich dabei auf Vorgaben des Parlaments.
Die Energiestrategie wird schrittweise umgesetzt. Das Parlament hat dazu ein erstes Paket verabschiedet. Es enthält Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse zu fördern. Zudem sollen bestehende Grosswasserkraftwerke vorübergehend unterstützt werden, weil sie wegen der tiefen Marktpreise kaum mehr kostendeckend produzieren können. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird verboten. Das Parlament hat diese Massnahmen mit der Totalrevision des Energieg esetzes und der Änderung von anderen, damit verbundenen Gesetzen beschlossen.
Gegen das Energiegesetz wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird vor allem, die Umsetzung der Energiestrategie 2050 sei mit hohen Kosten verbunden, führe zu mehr Bürokratie und Verboten, gefährde die Energieversorgung und verschandle die Landschaft.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Sie führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und sorgt dafür, dass die Schweiz den Energieverbrauch senken, die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland reduzieren und den Anteil einheimischer erneuerbarer Energien erhöhen kann. Das schafft Investitionen und Arbeitsplätze in der Schweiz. Davon profitieren Bevölkerung und Wirtschaft.
Vorlagen
Vorlage
1'310
890
- Leer
- 21
- Ungültig
- 12
- Stimmberechtigte
- 5'100
- Stimmbeteiligung
- 44,06 %
- Ebene
- Bund
Name | |||
---|---|---|---|
Anordnung_Bund.pdf (PDF, 240.54 kB) | Download | 0 | Anordnung_Bund.pdf |
Vorlage_Bund.pdf (PDF, 603.36 kB) | Download | 1 | Vorlage_Bund.pdf |
Kantonale Vorlagen
Erhöhung Staatssteuerfuss im Jahr 2017 auf 1,70 Einheiten
- Beschreibung
- Der Kantonsrat hat am 13. Dezember 2016 mit 81 gegen 29 Stimmen beschlossen, den Steuerfuss für die Staatssteuern im Jahr 2017 auf 1,70 Einheiten festzusetzen. Der Beschluss des Kantonsrates, eine Staatssteuer von mehr als 1,60 Einheiten zu beziehen, unterliegt gemäss § 2 Absatz 3 des Steuergesetzes dem fakultativen Referendum. Nach § 25 der Kantonsverfassung kommt das Volksreferendum zustande, wenn mindestens 3000 Stimmberechtigte oder ein Viertel der Gemeinden innert 60 Tagen seit Veröffentlichung der Vorlage beim Regierungsrat unterschriftlich die Volksabstimmung verlangen. Ein Komitee der SVP reichte gegen den Beschluss mit 4108 gültigen Unterschriften fristgerecht das Referendum ein. Das Referendum gegen den Beschluss über die Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuern im Jahr 2017 ist somit zustande gekommen. Sie können deshalb am 21. Mai 2017 über die Steuererhöhung abstimmen.
Vorlagen
Vorlage
1'067
1'132
- Leer
- 12
- Ungültig
- 11
- Stimmberechtigte
- 5'100
- Stimmbeteiligung
- 44,06 %
- Ebene
- Kanton
Name | |||
---|---|---|---|
Anordnung_Kanton.pdf (PDF, 231.1 kB) | Download | 0 | Anordnung_Kanton.pdf |
Vorlagen_Kanton.pdf (PDF, 1.88 MB) | Download | 1 | Vorlagen_Kanton.pdf |
Halbierung der Kantonsbeiträge an die Musikschulen
- Beschreibung
- Der Kantonsrat hat am 12. Dezember 2016 mit 87 gegen 28 Stimmen eine Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung beschlossen, mit welcher der durchschnittliche Pro-Kopf-Beitrag des Kantons an die Musikschulen von 350 auf 175 Franken pro Jahr halbiert wird. Die Änderung des Gesetzes unterliegt gemäss § 24 Unterabsatz a der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Nach § 25 der Kantonsverfassung kommt das Volksreferendum zustande, wenn mindestens 3000 Stimmberechtigte oder ein Viertel der Gemeinden innert 60 Tagen seit Veröffentlichung der Vorlage beim Regierungsrat unterschriftlich die Volksabstimmung verlangen. Ein Komitee reichte gegen den Beschluss mit 22 417 gültigen Unterschriften fristgerecht das Referendum ein. Das Referendum gegen die Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung ist somit zustande gekommen. Sie können deshalb am 21. Mai 2017 über die Gesetzesänderung abstimmen.
Vorlagen
Vorlage
683
1'497
- Leer
- 24
- Ungültig
- 11
- Stimmberechtigte
- 5'100
- Stimmbeteiligung
- 44,06 %
- Ebene
- Kanton
Name | |||
---|---|---|---|
Anordnung_Kanton.pdf (PDF, 231.1 kB) | Download | 0 | Anordnung_Kanton.pdf |
Vorlagen_Kanton.pdf (PDF, 1.88 MB) | Download | 1 | Vorlagen_Kanton.pdf |
Kommunale Vorlagen
Genehmigung Rechnung 2016
- Beschreibung
- Die Rechnung der Gemeinde Malters weist einen Ertragsüberschuss von CHF 1 304 253.45 aus. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 261 500.–. Somit schliesst die Rechnung 2016 um CHF 1 565 753.45 besser ab. Die Detailunterlagen zur Rechnung können in der Gemeindekanzlei Malters eingesehen oder gegen Voranmeldung bezogen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Malters unter Publikationen abrufbar.
Vorlagen
Vorlage
1'872
227
- Leer
- 35
- Ungültig
- 16
- Stimmberechtigte
- 5'100
- Stimmbeteiligung
- 44,06 %
- Ebene
- Gemeinde
Name | |||
---|---|---|---|
Anordnung_Gemeinde.pdf (PDF, 122.33 kB) | Download | 0 | Anordnung_Gemeinde.pdf |
Vorlagen_Gemeinde.pdf (PDF, 3.27 MB) | Download | 1 | Vorlagen_Gemeinde.pdf |
Bestellung der Externen Revisionsstelle
- Beschreibung
- In der Gemeindeordnung der Gemeinde Malters vom 31. Januar 2007 ist festgeschrieben, dass die Rechnung sowie die Sonderkreditabrechnungen der Gemeinde Malters von einer Externen Revisionsstelle geprüft werden.
Der Gemeinderat hat Ihnen bereits für die Rechnungsjahre 2008 bis 2016 die BDO AG als Externe Revisionsstelle vorgeschlagen. Durch die mehrjährige Zusammenarbeit konnte in einigen Bereichen eine vertiefte Kontrolle stattfinden, welche für die Arbeit der Gemeinde immer wieder positive Impulse setzt. Durch die verschiedenen durch die Revisionsstelle eingesetzten Revisionen erhält die Gemeinde auch immer wieder neue Anregungen in den verschiedenen Verwaltungsbereichen.
Aufgrund der guten Erfahrungen und der geleisteten Arbeit schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten ein weiteres Jahr die BDO AG, Luzern, als Externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2017 vor.
Vorlagen
Vorlage
1'852
234
- Leer
- 44
- Ungültig
- 16
- Stimmberechtigte
- 5'100
- Stimmbeteiligung
- 44,06 %
- Ebene
- Gemeinde
Name | |||
---|---|---|---|
Anordnung_Gemeinde.pdf (PDF, 122.33 kB) | Download | 0 | Anordnung_Gemeinde.pdf |
Vorlagen_Gemeinde.pdf (PDF, 3.27 MB) | Download | 1 | Vorlagen_Gemeinde.pdf |
Erweiterung der temporären Deponiezone «Im Spitz»
- Beschreibung
- Die Lötscher Tiefbau AG, Luzern, beabsichtigt, die Deponie Spitzfluehof-Im Spitz in südwestlicher Richtung zu erweitern. Das Deponievolumen soll um nochmals rund 350 000 m3 vergrössert und die Deponielaufzeit damit bis Ende 2020 verlängert werden. Das Projekt erfordert die Einzonung von 7,03 ha aus der Landwirtschaftszone in die temporäre Deponiezone «Im Spitz».
Vorlagen
Vorlage
1'653
420
- Leer
- 55
- Ungültig
- 16
- Stimmberechtigte
- 5'100
- Stimmbeteiligung
- 44,06 %
- Ebene
- Gemeinde
Name | |||
---|---|---|---|
Anordnung_Gemeinde.pdf (PDF, 122.33 kB) | Download | 0 | Anordnung_Gemeinde.pdf |
Vorlagen_Gemeinde.pdf (PDF, 3.27 MB) | Download | 1 | Vorlagen_Gemeinde.pdf |