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Abstimmung vom 25. November 2012
Informationen
- Datum
- 25. November 2012
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
- Beschreibung
- Eine gute Gesundheit der Tiere ist nicht nur Voraussetzung für ihr Wohlergehen, sondern auch unerlässlich für die Produktion von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft. Dank gezielten Massnahmen zur Überwachung, Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen hat die Schweiz heute im internationalen Vergleich ein hohes Niveau der Tiergesundheit. Dieses gilt es zu bewahren. Ein verstärkter globaler Tier-, Waren- und Personenverkehr sowie der Klimawandel können aber vermehrt zum Auftreten von Tierseuchen führen. Eine solche Seuche könnte einen enormen Schaden für die Schweizer Wirtschaft verursachen. Auf Menschen übertragbare Seuchen können zudem zu einer Bedrohung für die Bevölkerung werden. Aus diesen Gründen hat das Parlament das Tierseuchengesetz angepasst.
Durch die Anpassung werden die gesetzlichen Grundlagen für die wirksame Prävention gegenTierseuchen verbessert. Der Bund soll Vorsorgemassnahmen ergreifen, lenken und finanzieren können. Damit wird die Schweiz in der Lage sein, die neuen Herausforderungen zu bewältigen und die heute gute Tiergesundheit zu erhalten. Nicht in Frage gestellt wird jedoch die Zuständigkeit der Kantone für die Tierseuchenbekämpfung.
Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, weil die Vorlage die Eigenverantwortung der Tierhalterinnen und -halter schwäche und der Bund eine zu starke Rolle erhalte.
Bundesrat und Parlament empfehlen, dem revidierten Tierseuchengesetz zuzustimmen. Dank einer wirksamen Prävention kann die guteTiergesundheit in der Schweiz aufrechterhalten werden. Grosse wirtschaftliche Schäden und Gesundheitsgefährdungen, die sich ergeben können, weil eine Seuche zu spät erkannt wird, müssen verhindert werden.
Vorlagen
Vorlage
748
606
- Leer
- 21
- Ungültig
- 5
- Stimmberechtigte
- 4'804
- Stimmbeteiligung
- 29,33 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes über Beiträge an Gemeindefusionen und für die Zusammenarbeit von Gemeinden
- Beschreibung
- Der Kantonsrat will die Selbständigkeit der Gemeinden stärken. Er hat deshalb beschlossen, dass künftig alle (nicht nur finanzschwache) Gemeinden, die sich mit andern Gemeinden vereinigen wollen, Anspruch auf einen Unterstützungsbeitrag des Kantons haben. Im Finanzausgleichsgesetz ist neu festgehalten, wie der Beitrag berechnet wird. Damit können fusionswillige Gemeinden frühzeitig ihren Anspruch auf Beiträge ausrechnen. Der Kantonsrat kann in Zukunft auch Projekte von Gemeinden, die organisatorisch besser zusammenarbeiten wollen, mit Beiträgen unterstützen. Beibehalten werden die Unterstützungsleistungen für einzelne Gemeinden in finanziellen Schwierigkeiten. Zur Finanzierung wurde der erschöpfte Fonds für besondere Beiträge an Gemeinden neu mit 20 Millionen Franken dotiert. Der Kantonsrat stimmte der Gesetzesänderung mit 81 gegen 28 Stimmen zu.
Vorlagen
Vorlage
835
516
- Leer
- 23
- Ungültig
- 5
- Stimmberechtigte
- 4'804
- Stimmbeteiligung
- 29,33 %
- Ebene
- Kanton
Kommunale Vorlagen
Voranschlag und Steuerfuss 2013
- Beschreibung
- Die Detailunterlagen zum Budget (Detailauszug des Budgets, Jahres- und Mehrjahresplanung, Finanzplan) können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden (www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen). Die Unterlagen können Sie aber auch bei der Gemeindekanzlei einsehen oder gegen Voranmeldung (041 499 66 66) beziehen.
- Formulierung
- Stimmen Sie dem Voranschlag 2013 für die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie dem Steuerfuss von 2,05 Einheiten zu?
Vorlagen
Vorlage
1'096
278
- Leer
- 11
- Ungültig
- 5
- Stimmberechtigte
- 4'804
- Stimmbeteiligung
- 29,33 %
- Ebene
- Gemeinde