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Gesuch um Fristverlängerung
Damit wir Ihre definitive Steuerveranlagung möglichst schnell vornehmen können, sind wir darauf angewiesen, dass wir Ihre Selbstdeklaration raschmöglichst zurückerhalten. Daher bitten wir Sie die Steuererklärung bis 31. März des jeweiligen Jahres einzureichen.
Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, bitten wir Sie mit diesem Link eine Frist zu beantragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt Malters/Schwarzenberg/Werthenstein | 041 499 66 10 | steueramt@malters.ch |