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Teilungsamt

Das Teilungsamt Malters ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Malters nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:

  • Fragen im Zusammenhang mit der Nachlassregelung
  • Eröffnung des Erbganges
  • Feststellung der Erben
  • Sicherungsmassnahmen (Aufnahme des Inventars / allenfalls Siegelung der Erbschaft)
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen
  • Öffentliches Inventar
  • Erbbescheinigungen
  • Bei Grundstückbesitz - Anmeldung des Erbganges beim Grundbuchamt
  • Amtliche Mitwirkung bei der Erbteilung (Teilungsverträge)
  • Veranlagung von Erbschaftssteuern
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge

Kontakt

Teilungsamt
Weihermatte 4
Postfach 161
6102 Malters
Tel. 041 499 66 00
teilungsamt@malters.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich

Personen

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