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Abstimmung vom 22. September 2013
Informationen
- Datum
- 22. September 2013
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht»
- Beschreibung
- Heute ist gemäss Bundesverfassung jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Diese Militärdienstpflicht wird auch als Wehrpflicht bezeichnet. Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, leistet einen zivilen Ersatzdienst, den Zivildienst. Schweizer, die nicht in Armee, Zivildienst oder Zivilschutz Dienst leisten, schulden eine Abgabe. Schweizerinnen können in der Armee freiwillig Dienst leisten.
Die Initiative will die Militärdienstpflicht für Männer aufheben. Die Armee soll aus Männern und Frauen bestehen, die freiwillig Dienst leisten. Bei Annahme der Initiative müsste die Armee folglich als Freiwilligenmiliz organisiert werden. Weiter hält die Initiative fest, dass der Zivildienst freiwillig sein soll. Er würde neu auch Frauen offenstehen. Schliesslich würde die Ersatzabgabe abgeschafft.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab: Die Armee könnte die Sicherheit nicht mehr gewährleisten. Es wäre unverantwortlich, die Sicherheit der Schweiz davon abhängig zu machen, ob sich genügend Freiwillige für den Militärdienst finden. Auch staatspolitische Gründe sprechen für die Militärdienstpflicht: Die Armee ist ein Abbild der Gesellschaft und geniesst dadurch das Vertrauen der Bevölkerung. Sie ist gesellschaftlich gut abgestützt und trägt zum Zusammenhalt unseres Landes bei. All dies wäre bei einer Freiwilligenmiliz ungewiss. Insgesamt überwiegen die Vorteile der Militärdienstpflicht; sie soll deshalb beibehalten werden.
Vorlagen
Vorlage
439
1'809
- Leer
- 15
- Ungültig
- 9
- Stimmberechtigte
- 4'865
- Stimmbeteiligung
- 46,70 %
- Ebene
- Bund
Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz)
- Beschreibung
- Die Bedrohungen für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Neue Krankheiten – wie vor zehn Jahren die gefährliche Lungenkrankheit SARS – verbreiten sich heute rascher, weil die Menschen im Beruf und in der Freizeit immer mobiler werden und immer häufiger reisen. Zudem gibt es vermehrt resistente Bakterien und Viren, gegen welche die verfügbaren Medikamente immer weniger wirksam sind. Das geltende Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 bietet keinen ausreichenden Schutz mehr vor diesen Gefahren. Bundesrat und Parlament haben das Gesetz deshalb überarbeitet.
Mit dem neuen Gesetz wird die Gesundheit der Menschen in der Schweiz besser vor übertragbaren Krankheiten und Epidemien geschützt. Ansteckende Krankheiten können so frühzeitig erkannt und wirksam bekämpft werden. Zudem lassen sich mit dem neuen Gesetz Massnahmen gegen die zunehmenden Antibiotikaresistenzen ergreifen. Im Weiteren können Patientinnen und Patienten wie auch das Personal in Zukunft besser vor Ansteckungen im Spital geschützt werden. Eine zentrale Massnahme zur Verhütung von ansteckenden Krankheiten bleiben Impfungen. Die heutige, bewährte Impfpraxis wird weitergeführt. Auf Wunsch der Kantone wurden ausserdem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klarer geregelt. Die neu definierte Zusammenarbeit ermöglicht es den Behörden, Krisensituationen wirksamer zu bewältigen.
Gegen das neue Epidemiengesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Vorlage beeinträchtige die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Zudem würden gewisse kantonale Kompetenzen beschnitten, während der Bund zu viel Macht erhalte.
Bundesrat und Parlament empfehlen, das revidierte Gesetz anzunehmen, um einen besseren Schutz vor übertragbaren Krankheiten zu gewährleisten. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren befürworten die Vorlage ebenfalls.
Vorlagen
Vorlage
1'163
1'040
- Leer
- 43
- Ungültig
- 9
- Stimmberechtigte
- 4'865
- Stimmbeteiligung
- 46,70 %
- Ebene
- Bund
Änderung des Arbeitsgesetzes
- Beschreibung
- Heute darf das Personal von Tankstellen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr zwar rund um die Uhr Treibstoff verkaufen sowie Kaffee ausschenken und kleine Imbisse anbieten. Es muss aber zwischen 1 und 5 Uhr die Regale im Tankstellenshop absperren. Der Verkauf von Waren ist während dieser Zeit nicht gestattet.
Die vorliegende Änderung des Arbeitsgesetzes ermöglicht es, dass auch der Shopbereich dieser besonderen Tankstellen rund um die Uhr bedient bleibt, wenn das Angebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Für alle übrigen Tankstellenshops gilt auch in Zukunft der Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots.
Gegen die Revision wurde das Referendum ergriffen. Es wird befürchtet, die Gesetzesänderung öffne Tür und Tor für mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im ganzen Detailhandel.
Bundesrat und Parlament empfehlen, der Änderung des Arbeitsgesetzes zuzustimmen. Die Auswirkungen sind bescheiden: In den betroffenen Tankstellenshops muss kaum zusätzliches Personal eingesetzt werden.
Vorlagen
Vorlage
1'088
1'126
- Leer
- 34
- Ungültig
- 9
- Stimmberechtigte
- 4'865
- Stimmbeteiligung
- 46,70 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Volksinitiative «Für Mundart im Kindergarten» und Gegenvorschlag
- Beschreibung
- Die Volksinitiative «Für Mundart im Kindergarten » der Jungen SVP und der SVP verlangt, dass in den Luzerner Kindergärten grundsätzlich die Mundart Unterrichtssprache ist. Heute ist im Kanton Luzern in der Primar- und der Sekundarschule Hochdeutsch Unterrichtssprache – wie in allen Deutschschweizer Kantonen. Auch im Kindergarten wird heute häufig auf Hochdeutsch unterrichtet, ebenfalls im Einklang mit den meisten deutschsprachigen Kantonen und allen Zentralschweizer Kantonen. In der Praxis dürften etwa zwei Drittel des Unterrichts in den Luzerner Kindergärten heute von den Kindergarten-lehrpersonen auf Hochdeutsch gestaltet werden.
Die grosse Mehrheit des Kantonsrates lehnte die Volksinitiative in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat ab (77 gegen 24 Stimmen) und beschloss einen Gegenvorschlag dazu, mit dem die gleichwertige Förderung von Mundart und Hochdeutsch im Gesetz über die Volksschulbildung festgeschrieben würde.
Die Hauptargumente gegen die Volksinitiative waren im Kantonsrat:
- In der Primarschule ist die Unterrichtssprache Hochdeutsch; der Kindergarten hat den Auftrag, die Kinder spielerisch an das Hochdeutsche heranzuführen.
- Es ist nötig, die Kompetenz der Schweizer Kinder in unserer Lese- und Schriftsprache Hochdeutsch zu fördern.
- Hochdeutsch ist für die Kinder nichts Fremdes (Fernsehen, CDs usw.): Ihr ungezwungener Umgang damit soll gefördert und erhalten werden, ebenso wie die Mundart.
- Kinder sind fähig, Mundart und Hochdeutsch zusammen zu erlernen.
- Die Kindergartenlehrpersonen sind dafür ausgebildet, je nach Unterrichtssituation die geeignete Sprache zu wählen.
- Kein Kind wird gezwungen, Hochdeutsch zu antworten, wenn die Lehrperson Hochdeutsch spricht.
- Die Initiative ist praktisch kaum umsetzbar, weil in den Kindergärten auch Lehrpersonen unterrichten, die ganz andere oder keine Schweizer Mundarten sprechen.
- Die Mundarten und auch der Luzerner Dialekt sind nicht bedroht, sondern besonders bei Kindern und Jugendlichen sogar sehr beliebt.
Die wichtigsten Argumente für die Initiative waren:
- Die Mundart wird zunehmend zurückgedrängt.
- Die gute Beherrschung der Muttersprache Mundart erleichtert später das Erlernen weiterer Sprachen.
- Hochdeutsch im Kindergarten taugt nicht als Vorbereitung auf die Primarschule.
- Mundart ist ein Kulturgut, das zu unserer Identität gehört und Heimat vermittelt.
- Hochdeutsch gleichberechtigt neben Mundart überfordert die Kinder im Kindergarten.
- Weil die Mundart im Alltag wichtig ist, fördert deren Beherrschung die Integration von fremdsprachigen Kindern.
Die Mehrheit des Kantonsrates und der Regierungsrat empfehlen den Stimmberechtigten, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Der Gegenvorschlag erlaubt flexiblere Lösungen als die Initiative und bietet Gewähr für einen fliessenden Übergang vom Kindergarten in die 1. Primarklasse, das heisst von der Mundart zum Hochdeutschen
als Unterrichtssprache.
Vorlagen
Vorlage
1'092
1'072
- Leer
- 13
- Ungültig
- 15
Gegenvorschlag
1'103
888
- Leer
- 13
- Ungültig
- 15
Stichfragen
Stichfrage
817
1'106
- Leer
- 13
- Ungültig
- 15
- Stimmberechtigte
- 4'865
- Stimmbeteiligung
- 46,70 %
- Ebene
- Kanton