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Abstimmung vom 12. Februar 2017

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Angenommen
Beschreibung
In der Schweiz leben junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert und deren Eltern hierzulande aufgewachsen sind. Diese jungen Menschen sind hier geboren und zur Schule gegangen. Sie machen im Sportclub mit, singen im Chor oder engagieren sich in anderen Vereinen. Ihre Heimat ist die Schweiz. Wollen sich diese Menschen einbürgern lassen, müssen sie heute ein langes und oft sehr aufwendiges Einbürgerungsverfahren durchlaufen.

National- und Ständerat wollen dies ändern. Sie haben deshalb eine neue Verfassungsbestimmung beschlossen, die es jungen, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation ermöglicht, sich leichter einbürgern zu lassen. Vereinfacht wird nur das Verfahren. Automatisch wird auch in Zukunft niemand eingebürgert: Einbürgerungswillige müssen ein Gesuch einreichen und nach wie vor eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Das Parlament hat das Gesetz bereits entsprechend angepasst. Wird die neue Verfassungsbestimmung angenommen, über die in dieser Vorlage abgestimmt wird, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten. Es sei denn, es würde dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen.

Wie das Parlament befürwortet auch der Bundesrat, dass die Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation erleichtert wird. Diese jungen Menschen haben ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht und sollen sich deshalb leichter einbürgern lassen können. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und haben in aller Regel einen stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer Grosseltern.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,99 %
1'173
Nein-Stimmen 48,01 %
1'083
Leer
10
Ungültig
9
Stimmberechtigte
5'067
Stimmbeteiligung
45,00 %
Ebene
Bund
Name
Vorlagen_Bund.pdf (PDF, 752.81 kB) Download 0 Vorlagen_Bund.pdf

Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)

Angenommen
Beschreibung
Die Schweiz hat ein gutes Verkehrssystem. Da die Mobilität aber kontinuierlich wächst, stösst es zunehmend an Grenzen. Sowohl auf den Nationalstrassen als auch in den Agglomerationen gibt es vielerorts Engpässe. Die starke Beanspruchung führt dazu, dass die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt steigen – und ein weiterer Ausbau nötig ist.

Um die Finanzierung der Nationalstrassen langfristig zu sichern und auch in Zukunft Projekte für den Agglomerationsverkehr finanziell unterstützen zu können, haben Bundesrat und Parlament den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) geschaffen. Dieser neue Fonds ist zeitlich unbefristet und auf Verfassungsstufe verankert. Er ermöglicht den schrittweisen Ausbau der Nationalstrassen: Bis 2030 sollen in einem ersten Schritt rund 6,5 Milliarden Franken in die Engpassbeseitigung fliessen. Dank der Verfassungsänderung, über die abgestimmt wird, kann der Bund zudem weiterhin Beiträge an Agglomerationsprojekte leisten.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Ein leistungsfähiges und attraktives Verkehrsnetz ist wichtig für die Schweiz. Um die wachsende Mobilität zu bewältigen, sind weitere Investitionen nötig. Der NAF ermöglicht dies. Er bringt für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr eine Lösung, wie es sie analog für die Bahninfrastruktur schon gibt, und sorgt für eine faire Finanzierung. Dank dem NAF kann das Verkehrsnetz in der ganzen Schweiz verbessert werden. Davon profitieren Bevölkerung und Wirtschaft.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,55 %
1'398
Nein-Stimmen 37,45 %
837
Leer
17
Ungültig
9
Stimmberechtigte
5'067
Stimmbeteiligung
45,00 %
Ebene
Bund
Name
Vorlagen_Bund.pdf (PDF, 752.81 kB) Download 0 Vorlagen_Bund.pdf

Unternehmenssteuerreformgesetz III

Abgelehnt
Beschreibung
Die Schweiz ist ein attraktiver Unternehmensstandort. Dazu trug bisher auch die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften bei. Diese sogenannten Statusgesellschaften bieten rund 150 000 Arbeitsplätze und steuern einen grossen Teil zu den Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden bei. Die ermässigte Besteuerung stimmt jedoch nicht mehr mit neuen internationalen Standards überein und muss abgeschafft werden. Damit die Steuern dieser Firmen nicht zu stark steigen, sollen neue steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. So kann die Abwanderung von Unternehmen und damit der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen verhindert werden.

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung erhöhen und eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung gewährleisten. Zudem sollen die Unternehmen weiterhin ihren Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten.

Mit der Reform wird die ermässigte Besteuerung der Statusgesellschaften abgeschafft. Namentlich um Innovationen zu fördern, werden Forschung und Entwicklung steuerlich entlastet. Der Bund beteiligt die Kantone stärker an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer. So können die Kantone ihre Gewinnsteuern senken – wovon alle anderen Unternehmen auch profitieren – und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner erwarten hohe Einnahmenausfälle. Sie befürchten, dass die Bevölkerung diese Ausfälle kompensieren muss.

Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage. Die Reform sorgt dafür, dass die Schweiz ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt und Arbeitsplätze gesichert werden können. Sie ist eine Investition in die Zukunft.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,22 %
936
Nein-Stimmen 57,78 %
1'281
Leer
23
Ungültig
9
Stimmberechtigte
5'067
Stimmbeteiligung
45,00 %
Ebene
Bund
Name
Vorlagen_Bund.pdf (PDF, 752.81 kB) Download 0 Vorlagen_Bund.pdf

Zugehörige Objekte

Name
Vorlagen_Bund.pdf (PDF, 752.81 kB) Download 0 Vorlagen_Bund.pdf