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Abstimmung vom 14. Juni 2015

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

Abgelehnt
Beschreibung
Bei Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können oder die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, dürfen Ärztinnen und Ärzte heute die Eizellen der Frau künstlich befruchten. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet ihnen jedoch, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die Präimplantationsdiagnostik (PID), für die genannten Paare zugelassen werden.

Damit die PID medizinisch erfolgversprechend durchgeführt werden kann, muss der Verfassungsartikel zur Fortpflanzungsmedizin angepasst werden. Laut dem geltenden Artikel dürfen nur wenige Embryonen entwickelt werden – zu wenige für eine zweckmässige Durchführung der PID.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. In der Schweiz sollen Paare, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, Kinder bekommen können, die nicht von dieser Krankheit betroffen sind. Zudem soll für Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können, die Chance erhöht werden, dass sie ein eigenes Kind bekommen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,06 %
990
Nein-Stimmen 50,94 %
1'028
Leer
29
Ungültig
24
Stimmberechtigte
4'914
Stimmbeteiligung
42,53
Ebene
Bund

Volksinitiative «Stipendieninitiative»

Abgelehnt
Beschreibung
Personen in Ausbildung können in der Schweiz Stipendien oder Studiendarlehen beantragen. Für die Vergabe solcher Ausbildungsbeiträge sind die Kantone zuständig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die Vergabe und die Höhe der Ausbildungsbeiträge von Kanton zu Kanton verschieden waren. Die Initiative will das ändern. Die Kantone haben das Problem ebenfalls erkannt und deshalb bereits gemeinsame Mindestkriterien für die Vergabe und die Höhe der Ausbildungsbeiträge vereinbart.

Die Volksinitiative fordert, dass künftig der Bund für einheitliche Ausbildungsbeiträge für Studierende an Hochschulen und Personen in der höheren Berufsbildung sorgt. Er soll festlegen, wer unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Ausbildungsbeiträge erhält. Ausserdem sollen die Studierenden mehr Geld erhalten. Die Kantone wären für den Vollzug zuständig.

Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab: Das Stipendienwesen soll Sache der Kantone bleiben. Sie kennen die Bedürfnisse ihrer Studierenden besser. Sie können auch weitere Leistungen berücksichtigen, die kantonal verschieden sind (z. B. Familienzulagen für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung). Die Kantone haben schon grosse Anstrengungen unternommen, um die Unterschiede in den kantonalen Ausbildungsbeiträgen zu verkleinern. Sollte die Initiative angenommen werden, hätten sie keinen Anreiz mehr, diese Harmonisierung weiter umzusetzen. Wird die Initiative hingegen abgelehnt, kann das vom Parlament bereits beschlossene Ausbildungsbeitragsgesetz in Kraft treten: Der Bund würde mit finanziellen Anreizen die Vereinheitlichung der Vergabekriterien in den Kantonen beschleunigen. Gegen die Initiative spricht schliesslich auch, dass sie erhebliche Mehrkosten für Bund und Kantone zur Folge hätte. Dieses Geld würde an anderer Stelle fehlen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 20,01 %
405
Nein-Stimmen 79,99 %
1'619
Leer
23
Ungültig
24
Stimmberechtigte
4'914
Stimmbeteiligung
42,53
Ebene
Bund

Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»

Abgelehnt
Beschreibung
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind heute kantonal geregelt. Praktisch alle Kantone erheben eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Steuerbefreit sind in allen Kantonen der Ehemann oder die Ehefrau und der eingetragene Partner oder die eingetragene Partnerin. Auch die Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, ausser in Appenzell Innerrhoden, Waadt und Neuenburg. Im Jahr 2012 brachte die Besteuerung der Erbschaften und Schenkungen den Kantonen 783 Millionen, den Gemeinden 115 Millionen Franken ein; dies entsprach 1,34 Prozent aller Steuererträge der Kantone und Gemeinden. Beim Bund sind Erbschaften und Schenkungen steuerfrei.

Die Initiative fordert eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer. Nachlässe und Schenkungen würden – nach Abzug des einmaligen Freibetrags von 2 Millionen Franken – zu einem Satz von 20 Prozent besteuert. Die Initiative sieht Steuerbefreiungen und -ermässigungen vor. Vom Ertrag sollen zwei Drittel an die AHV und ein Drittel an die Kantone gehen. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sollen aufgehoben werden.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Kompetenz zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer liegt seit jeher bei den Kantonen. Sie ist Teil ihrer Finanzautonomie und soll ihnen nicht entzogen werden. Die vorgeschlagene Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Unternehmensnachfolge erschweren, gerade auch in Familienbetrieben. Schenkungen seit 2012 würden dem Nachlass zugerechnet und damit nachträglich steuerlich berücksichtigt. Bundesrat und Parlament betrachten diese lange Dauer der Rückwirkung als unverhältnismässig.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,41 %
500
Nein-Stimmen 75,59 %
1'548
Leer
12
Ungültig
24
Stimmberechtigte
4'914
Stimmbeteiligung
42,53
Ebene
Bund

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Abgelehnt
Beschreibung
Haushalte und Unternehmen, die über ein betriebsbereites Gerät für Radio oder Fernsehen verfügen, müssen heute eine Empfangsgebühr bezahlen. Damit werden die SRG und lokale Radio- und Fernsehstationen unterstützt. Dank Handy, Tablet und Computer können Radio und Fernsehen inzwischen aber auch ohne ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden. Die bisherige geräteabhängige Empfangsgebühr soll darum durch eine allgemeine Abgabe ersetzt werden.

Dank diesem Systemwechsel kann die Abgabe für Haushalte gesenkt werden. Weil die Finanzierung breiter abgestützt wird, zahlen Haushalte für Radio und TV nur noch rund 400 statt 462 Franken pro Jahr. Für Unternehmen hängt die Höhe der Abgabe vom Umsatz ab – wobei Unternehmen mit geringem Umsatz keine Abgabe bezahlen müssen. Damit werden drei Viertel aller Unternehmen keine Abgabe leisten müssen. Der Systemwechsel dient nicht dazu, den Gesamtertrag zu erhöhen.

Der Anteil an der Abgabe, den lokale Radio- und Fernsehstationen für die Erfüllung ihres Service-public-Auftrags erhalten, wird erhöht. Zudem erhalten sie mehr Geld für die Aus- und Weiterbildung sowie für die Digitalisierung.

Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird vor allem, dass Unternehmen eine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen müssen und dass auch Haushalte ohne Empfangsgeräte abgabepflichtig sind.

Heute können fast alle Haushalte und Unternehmen Radio und Fernsehen empfangen. Es ist somit angezeigt, zu einer allgemeinen Abgabe zu wechseln. Sie sichert die Finanzierung des Service-public-Auftrages der SRG und lokaler Radio- und Fernsehstationen. Die neue Lösung ist einfach und gerecht: Die Finanzierung wird auf mehr Schultern verteilt. Schwarzhörer und Schwarzseherinnen können nicht mehr auf Kosten der anderen Radio und Fernsehen empfangen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 47,07 %
957
Nein-Stimmen 52,93 %
1'076
Leer
23
Ungültig
24
Stimmberechtigte
4'914
Stimmbeteiligung
42,53
Ebene
Bund

Kommunale Vorlagen

Genehmigung Rechnung 2014

Angenommen
Beschreibung
Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die Rechnung 2014 der Gemeinde Malters. Die laufende Rechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss. Dieser beträgt Fr. 517 367.41. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 884 400.–. Die Rechnung schliesst somit rund Fr. 367 000.– besser ab als budgetiert. Die Nettoinvestitionen 2014 betrugen Fr. 2 586 295.54. Die Detailunterlagen zur Rechnung können in der Gemeindekanzlei Malters eingesehen oder gegen Voranmeldung bezogen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Malters unter Publikationen abrufbar.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 83,57 %
1'628
Nein-Stimmen 16,43 %
320
Leer
39
Ungültig
19
Stimmberechtigte
4'914
Stimmbeteiligung
42,53
Ebene
Gemeinde

Bestellung der externen Revisionsstelle

Angenommen
Beschreibung
In der Gemeindeordnung der Gemeinde Malters vom 31. Januar 2007 ist festgeschrieben, dass die Rechnung sowie Sonderkreditabrechnungen der Gemeinde Malters von einer externen Revisionsstelle geprüft werden.

Der Gemeinderat hat Ihnen bereits für die Rechnungsjahre 2008 bis 2014 die BDO AG als externe Revisionsstelle vorgeschlagen. Durch die mehrjährige Zusammenarbeit konnte in einigen Bereichen eine vertiefte Kontrolle stattfinden, welche für die Arbeit der Gemeinde immer wieder positive Impulse setzt. Durch die verschiedenen durch die Revisionsstelle eingesetzten Revisoren erhält die Gemeinde auch immer wieder neue Anregungen in den verschiedenen Verwaltungsbereichen.

Aufgrund der guten Erfahrungen und der geleisteten Arbeit schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten ein weiteres Jahr die BDO AG, Luzern, als externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2015 vor.

Der Gemeinderat beabsichtigt, das Mandat der Revisionsstelle auf die nächste Legislaturperiode des Gemeinderates 2016 bis 2020 für das Jahr 2017 erstmals neu auszuschreiben.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 86,89 %
1'651
Nein-Stimmen 13,11 %
249
Leer
79
Ungültig
19
Stimmberechtigte
4'914
Stimmbeteiligung
42,53
Ebene
Gemeinde