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Abstimmung vom 30. November 2014
Informationen
- Datum
- 30. November 2014
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)»
- Beschreibung
- Wer in der Schweiz wohnhaft ist, muss Steuern bezahlen. Massgebend für die Besteuerung sind dabei das Einkommen und das Vermögen. Für ausländische Staatsangehörige, die erstmals in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier nicht erwerbstätig sind, besteht jedoch die Möglichkeit, nicht nach Einkommen und Vermögen, sondern pauschal aufgrund ihrer Lebenshaltungskosten besteuert zu werden. Diese Besteuerung nach dem Aufwand wird auch Pauschalbesteuerung genannt. Sie gilt in 21 Kantonen und bei der direkten Bundessteuer.
Die Initiative will Steuerprivilegien für natürliche Personen verbieten. Deshalb soll die Besteuerung nach dem Aufwand untersagt werden. Dies hätte zur Folge, dass bisher nach dem Aufwand besteuerte Ausländerinnen und Ausländer zukünftig wie alle übrigen Steuerpflichtigen aufgrund ihres Einkommens und Vermögens besteuert würden.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Aufwandbesteuerung ist für einige Kantone und Gemeinden von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und hat dort eine lange Tradition. Die Kantone sollen weiterhin selbst entscheiden können, ob sie die Aufwandbesteuerung anwenden oder nicht.
Vorlagen
Vorlage
1'146
1'557
- Leer
- 29
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen»
- Beschreibung
- Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Sie haben sich damit für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik ausgesprochen: Die Zuwanderung in die Schweiz soll in Zukunft durch Kontingente begrenzt werden. Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen laufen. Mitten in dieser Umsetzungsphase stimmt die Schweiz nun über die Initiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» ab. Diese Initiative verlangt erneut weitgehende Änderungen am System.
Die Initiative will die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten. Dazu will sie einerseits in der Schweiz das Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung infolge Zuwanderung beschränken, und zwar auf 0,2 Prozent pro Jahr. Das wären heute weniger als 17 000 Personen. Andererseits soll der Bund mindestens 10 Prozent seiner Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in die freiwillige Familienplanung investieren, jährlich also rund 150 Millionen Franken.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie ist nicht geeignet, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür braucht es vielmehr einen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden, Luft und Energie. Doch dazu sagt die Initiative nichts. Mit einer Obergrenze für die Zuwanderung und einer Änderung der Entwicklungszusammenarbeit werden die von der Initiative angestrebten Ziele nicht erreicht.
Vorlagen
Vorlage
900
1'803
- Leer
- 25
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)»
- Beschreibung
- Gold spielte lange Zeit eine zentrale Rolle in der internationalen Währungsordnung. Einst diente es als Zahlungsmittel, dann wurde es zum Anker für Währungen: Der Wert der Währungen war gegenüber dem Gold festgelegt. Diese Rolle hat Gold jedoch bereits seit über 40 Jahren verloren. Heute sichert die Schweizerische Nationalbank (SNB) mit ihrer Geldpolitik die Wertbeständigkeit des Schweizerfrankens. Sie steuert die Geldversorgung so, dass die Preise möglichst stabil bleiben. Gold hat dabei für die Preisstabilität keine Bedeutung mehr. Die Nationalbank muss jedoch gemäss Verfassung weiterhin einen Teil ihres Vermögens in Gold halten. Dieses soll insbesondere in internationalen Krisen eingesetzt werden, in denen Gold wieder zum bevorzugten Zahlungsmittel zwischen Staaten würde.
Die Initiative verlangt, dass der Goldanteil an den Aktiven der Nationalbank mindestens 20 Prozent beträgt. Zudem soll der gesamte Goldbestand unverkäuflich sein und in der Schweiz gelagert werden.
Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament schafft die Initiative erhebliche Probleme, weil sie den Handlungsspielraum der Nationalbank stark einschränkt. Ein starrer und unverkäuflicher Mindestanteil an Gold würde es ihr erschweren, ihre Aufgabe zu erfüllen. Diese besteht darin, für Preisstabilität zu sorgen und zur Entwicklung der Wirtschaft beizutragen. Die Initiative hätte zudem die unerwünschte Folge, dass die Goldreserven in einer Krise nicht eingesetzt werden könnten. Deshalb empfehlen Bundesrat und Parlament den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen.
Vorlagen
Vorlage
760
1'929
- Leer
- 32
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Änderung des Universitätsgesetzes
- Beschreibung
- Der Kantonsrat hat am 31. März 2014 mit 90 gegen 21 Stimmen eine Teilrevision des Universitätsgesetzes aus dem Jahr 2000 beschlossen. Weil die Errichtung einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Teil der Gesetzesrevision ist, hat die Sozialdemokratische Partei dagegen das Referendum ergriffen. Deshalb kann am 30. November 2014 das Volk über die Gesetzesänderung abstimmen.
Seit der Gründung der Universität Luzern in der heutigen Form sind 14 Jahre vergangen. Die Erfahrungen, welche die Universität mit ihren internen Strukturen in dieser Zeit gemacht hat, sowie die gleichzeitigen Änderungen der kantonalen rechtlichen Rahmenbedingungen erforderten eine Überarbeitung des Universitätsgesetzes. Im erneuerten Gesetz werden die Autonomie der Universität und ihre Einbindung in die staatlichen Strukturen genauer umschrieben, die Organisation der Universität modernisiert, ihre Finanzierung gesichert und die Universität zur Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz, FHZ) und der Pädagogischen Hochschule Luzern verpflichtet. Bei den Bestimmungen über die Finanzierung der Universität wurde dem Umgang mit Drittmitteln von Privaten und Unternehmen ein besonderes Augenmerk geschenkt (neu bestimmte Offenlegungspflichten der Universität), und es wurden vorsorglich die Rechtsgrundlagen für angemessen höhere Studiengebühren und für befristete Zulassungsbeschränkungen für ausländische Studierende geschaffen.
Um als kleinste Universität in der schweizerischen Hochschullandschaft bestehen zu können, ist die Universität Luzern auf ein weiteres Wachstum angewiesen. Der Kantonsrat hat deshalb im Rahmen der Gesetzesrevision die Errichtung einer neuen Fakultät beschlossen, und zwar einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Dieser Studienabschluss ist sowohl bei den Schulabgängerinnen und -abgängern mit Maturität als auch auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Die Wirtschaftswissenschaften können mit den an der Universität Luzern bereits bestehenden Studienrichtungen in innovativer Weise verknüpft werden. Überdies ist eine wirtschaftswissenschaftliche Fakultät für den Kanton finanziell tragbar. Der Aufbau der neuen Fakultät soll mit privaten Mitteln finanziert werden, der normale Betrieb sodann im Wesentlichen mit öffentlichen Geldern des Bundes, des Kantons Luzern sowie der Herkunftskantone der Studierenden.
Im Kantonsrat stiess nicht der Ausbau der Universität Luzern mit einer neuen Fakultät auf Widerstand, sondern dass die Wahl auf eine Wirtschaftsfakultät fallen soll. Die Gegnerinnen und Gegner einer solchen Fakultät warnten namentlich vor der Konkurrenzierung des erfolgreichen Departementes Wirtschaft der Hochschule Luzern (FHZ) durch die neue Fakultät. Sie befürchteten zudem eine Einmischung der Privatwirtschaft in Lehre und Forschung, wenn Private und nicht der Kanton die Anfangsinvestitionen für die Fakultät tätigen.
Vorlagen
Vorlage
1'280
1'191
- Leer
- 110
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Kanton
Kommunale Vorlagen
Bauabrechnung über den Ausbau und die Erweiterung der Aussensportanlage Oberei
- Beschreibung
- Der Ausbau und die Erweiterung der Aussensportanlage Oberei und die Sanierung und Neugestaltung der Parkplatzanlage Oberei konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten der Sanierung und der Erweiterung belaufen sich auf insgesamt Fr. 3 267 068.29. An der Abstimmung vom 28. November 2010 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Malters einem Sonderkredit von Fr. 3,3 Mio. zugestimmt. Der bewilligte Kredit wurde um Fr. 32 931.71 unterschritten.
Vorlagen
Vorlage
2'134
522
- Leer
- 51
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Gemeinde
Voranschlag 2015
- Beschreibung
- Der Voranschlag 2015 der Gemeinde Malters basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 2.05 Einheiten und weist bei einem Gesamtaufwand von Fr. 51.77 Mio. einen Aufwandüberschuss von Fr. 259 600.– aus. Dieser Aufwandüberschuss kann aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Die Gemeinde plant für das kommende Jahr Nettoinvestitionen im Umfang von Fr. 3.64 Mio. Über die grossen Investitionsvorhaben – Erweiterung Schulhaus Bündtmättli und Neubau einer Gemeindeverwaltung – können die Stimmberechtigten in einer separaten Abstimmung befinden.
Die Detailunterlagen zum Budget (Detailauszug des Budgets, Jahres- und Mehrjahresplanung, Finanzplan) können auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden (www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen). Die Unterlagen können Sie aber auch bei der Gemeindekanzlei einsehen oder gegen Voranmeldung (041 499 66 66) beziehen.
Vorlagen
Vorlage
2'125
531
- Leer
- 48
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Gemeinde
Erweiterung Schulanlage Bündtmättli
- Beschreibung
- Die Schulanlage Bündtmättli soll mit vier Kindergärten, einem grösseren Singsaal, verschiedenen Gruppenräumen, einer neuen Schulbibliothek, verschiedenen Arbeitsplätzen für die Lehrpersonen ergänzt und erweitert werden. Gleichzeitig soll die alte Turnhalle durch eine bedarfsgerechte Doppelturnhalle ersetzt werden. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 16,8 Mio. Dank dem Erlös aus dem Verkauf des Kindergartens Weihermatte, dem Beitrag aus dem Umwelt- und Energiefonds für die Fotovoltaikanlage und für die Erdwärmepumpenheizung sowie einem Beitrag der Sportförderung kann die Nettobelastung für die Gemeinde auf Fr. 11,3 Mio. reduziert werden. Die Investition ist notwendig, um den Bedarf an Schulräumen zur vorgeschriebenen Einführung des Zweijahreskindergartens zu erfüllen. Gleichzeitig profitieren aber ausser den Kindergärtlern:
– die Schüler von der verbesserten Infrastruktur (Gruppenräume, Pausenhalle, Sportplatz, Doppelturnhalle) sowie einem Wegfall der Wege von und zum Turnunterricht in der Sportanlage Oberei
– die Sportvereine von einem verbesserten Hallenangebot
– die kulturellen Vereine vom neuen grossen Singsaal für Proben und Vorträge
Vorlagen
Vorlage
1'563
1'136
- Leer
- 24
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Gemeinde
Parkplatz-Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Malters
- Beschreibung
- Der Gemeinderat unterbreitet ein schlankes und griffiges Parkplatzreglement den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung. Zusammen mit der Verordnung wird die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze wie folgt vorgesehen:
– Erste 90 Minuten gratis
– Anschliessend Fr. 0.50/Stunde
– Max. Fr. 5.– pro Tag
– Dauerparkiergebühr von Fr. 60.– pro Monat
– Für Juniorentrainerinnen und Juniorentrainer werden Parkkarten für die entsprechenden Parkplätze gratis abgegeben.
Vorlagen
Vorlage
1'483
1'169
- Leer
- 70
- Ungültig
- 17
- Stimmberechtigte
- 4'875
- Stimmbeteiligung
- 57,39 %
- Ebene
- Gemeinde