Halten Sie sich während der Woche z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit, nicht in Malters, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig in der Freizeit nach Malters zurück? Dann müssen Sie den Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde nach den gesetzlichen Vorschriften regeln. Sie brauchen dazu einen Interimsausweis (wird ebenfalls Heimatausweis genannt).
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden u.a. die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleibt in Malters.