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Todesfall Meldung
Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern von Malters sind innert zwei Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Bei der Friedhofverwaltung sowie beim Teilungsamt werden diverse organisatorische Angelegenheiten besprochen bezüglich Todesfall, Beerdigung, Bestattung, Nachlasserledigung etc.
Weitere Informationen können den untenstehenden Merkblättern sowie dem Friedhofreglement der Gemeinde Malters entnommen werden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Friedhofverwaltung | 041 499 66 00 | friedhofverwaltung@malters.ch |
Name | Download |
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