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Inhalt
Abstimmung vom 17. Juni 2012
Informationen
- Datum
- 17. Juni 2012
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»
- Beschreibung
- Die Volksinitiative will den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch Bausparen steuerlich fördern. Bei einer Annahme der Initiative wären Bund und Kantone verpflichtet, einen Steuerabzug für Bauspareinlagen einzuführen.
Vorlagen
Vorlage
663
1'769
- Leer
- 40
- Ungültig
- 26
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»
- Beschreibung
- Die Volksinitiative will das obligatorische Referendum bei Staatsverträgen ausweiten. Volk und Stände sollen in mehr Fällen als heute über Staatsverträge abstimmen müssen.
Vorlagen
Vorlage
602
1'806
- Leer
- 56
- Ungültig
- 26
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Bund
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care)
- Beschreibung
- Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verankert das Modell der integrierten Versorgung im Gesetz. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.
Vorlagen
Vorlage
820
1'613
- Leer
- 49
- Ungültig
- 26
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Änderung Ruhetags- und Ladenschlussgesetz betreffend Schliessungszeiten am Abend vor Ruhetagen
- Beschreibung
- Der Kantonsrat hat beschlossen, die Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern massvoll anzupassen. Am Abend vor Feiertagen können die Geschäfte neu wie an den übrigen Werktagen bis 18.30 Uhr offen bleiben (ausser vor Weihnachten und Neujahr), und am Samstag müssen die Läden neu erst um 17 Uhr schliessen. Fusionierte Gemeinden können zudem unterschiedliche Abendverkaufstage in ihren Ortsteilen zulassen. Gegen die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes wurde von Seiten der Gewerkschaften, des Detaillistenverbandes und von SP und Juso das Referendum ergriffen. Sie kritisieren, dass auf das Verkaufspersonal und die Situation der kleineren Geschäfte nicht Rücksicht genommen werde. Die Gesetzesänderung wurde im Kantonsrat mit 67 gegen 21 Stimmen angenommen.
Vorlagen
Vorlage
960
1'576
- Leer
- 24
- Ungültig
- 28
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Kanton
Neugestaltung des Seetalplatzes in Emmen und Luzern
- Beschreibung
- Der Kantonsrat hat beschlossen, den wichtigsten kantonalen Verkehrsknoten, den Seetalplatz in Emmen und Reussbühl, neu zu gestalten. Der Seetalplatz soll erstens vor Hochwassern der Kleinen Emme geschützt werden. Zweitens wird der Verkehr mit einem grossen Einbahnring, der Umfahrung von Reussbühl und der Entflechtung von motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem und Langsamverkehr verflüssigt und sicherer gemacht. Drittens sollen sich der Platz und die freien Flächen und Brachen in der Umgebung zu einem prosperierenden städtischen Zentrum mit Wohn- und Gewerbebauten entwickeln. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich für den Kanton Luzern auf netto 129 Millionen Franken. Der Kantonsrat bewilligte den Kredit für das Projekt mit 75 gegen 13 Stimmen.
Vorlagen
Vorlage
1'875
638
- Leer
- 30
- Ungültig
- 29
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Kanton
Kommunale Vorlagen
Zentrumsentwicklung Bahnhof-Weihermatte
- Beschreibung
- Die Gemeinde Malters hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Diese Entwicklung soll mit einem Dorf- und Dienstleistungszentrum im Kern des Siedlungsgebietes unserer Gemeinde unterstützt und abgerundet werden. In Malters soll künftig die Wertschöpfung gesteigert werden, indem gute Infrastrukturen geschaffen werden. Das Zentrum soll Platz für Dienstleistungen und gefragte Wohnformen anbieten.
Um ein solches Zentrum realisieren zu können, haben sich die Grundeigentümer im Gebiet Weihermatte für eine gemeinsame Planung zusammengeschlossen. Dadurch konnte eine optimale Überbauung über das gesamte Gebiet geplant werden, ohne dass ein Grundeigentümer benachteiligt wurde. Durch diese innere Verdichtung werden die Baulandreserven sehr gut genutzt und sämtliche Anforderungen an die Raumplanung werden erfüllt.
Der für die Gesamtüberbauung nötige Bebauungsplan wurde bei der Vorprüfung durch den Kanton ebenfalls gelobt. Aufgrund der sehr guten Qualität des Bebauungsplankonzeptes dauerte die Vorprüfung lediglich zwei Monate.
Ein Teil des Baugebietes liegt heute in der Arbeitszone III und kann nicht in der gewünschten Form überbaut werden. Zu diesem Zweck soll das Bebauungs-plangebiet Bahnhof-Zentrum-Weihermatte vollumfänglich in die Kernzone umgezont werden. Damit die geplante Zentrumsüberbauung umgesetzt werden kann, sind folgende Zustimmungen durch die Stimmberechtigten
unabdingbar notwendig:
1.1 Das gesamte Gebiet muss in die Kernzone umgezont werden.
1.2 Der Bebauungsplan Bahnhof-Zentrum-Weihermatte muss genehmigt werden.
1.3 Die Stimmberechtigten müssen dem Erwerb des Zeughausareals (Grundstück Nr. 700, Grundbuch Malters) zustimmen.
1.4 Die Stimmberechtigten müssen dem Verkauf der Grundstücke Nrn. 370, 700, 1337 der Einwohnergemeinde Malters an Investoren zustimmen.
Nachdem die oben erwähnten Fragen derart miteinander verknüpft sind, dass bei Ablehnung einer dieser Fragen das gesamte Projekt scheitert, hat sich der Gemeinderat entschlossen, nur eine Abstimmungsfrage zu stellen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Zustimmung zur Zentrumsentwicklung ein wesentlicher Impuls für die Gemeindeentwicklung gegeben wird. Die positiven Auswirkungen liegen auf der Hand:
• Verbesserung des Dienstleistungsangebots
• Steigerung der Wertschöpfung in Malters
• Angebot von zentralen und öV-nahen Wohnungen und Dienstleistungen
• Auslagerung des gewerblichen Verkehrs in die Arbeitszone nördlich der Bahnlinie
• Verdichtung im Zentrum
• Haushälterischer Umgang mit dem Boden
Vorlagen
Vorlage
1'843
672
- Leer
- 35
- Ungültig
- 25
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Gemeinde
Genehmigung Rechnung 2011
- Beschreibung
- Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen in der Beilage die Rechnung 2011 der Gemeinde Malters. Diese weist in der Laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von Fr. 979141.15 aus. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 163 300.–. Die Nettoinvestitionen 2011 betrugen Fr. 4 583 082.20.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, für das Jahr 2012 einen Steuerrabatt von 0,05 Einheiten zu gewähren und den Rest des Ertrags-überschusses für zusätzliche Abschreibungen zu verwenden.
Die Detailunterlagen zur Rechnung können in der Gemeindekanzlei Malters eingesehen oder gegen Anmeldung bezogen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Malters (www.malters.ch) abrufbar.
Vorlagen
Vorlage
2'294
185
- Leer
- 33
- Ungültig
- 25
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Gemeinde
Bestellung der externen Revisionsstelle
- Beschreibung
- In der Gemeindeordnung der Gemeinde Malters vom 31. Januar 2007 ist festgeschrieben, dass die Rechnung sowie Sonderkreditabrechnungen der Gemeinde Malters von einer externen Revisionsstelle geprüft werden.
Der Gemeinderat hat Ihnen bereits für die Rechnungsjahre 2008 bis 2011 die BDO AG als Externe Revisionsstelle vorgeschlagen.
Aufgrund der guten Erfahrungen und der geleisteten Arbeit schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten ein weiteres Jahr die BDO AG, Luzern, als Externe Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2012 vor.
Vorlagen
Vorlage
2'147
312
- Leer
- 73
- Ungültig
- 25
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Gemeinde
Sanierung und Ausbau der Luegetenstrasse
- Beschreibung
- Ziel der Sanierung und des Ausbaus der Luegetenstrasse ist die bauliche Sanierung und gleichzeitig die Verbesserung der Sicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmer.
Neben der Belags- und Unterbausanierung soll die Strasse im unteren Teil mit einem Trottoir ergänzt werden. Die Entwässerung wird erneuert und der Luegetenbach auf einem Teilstück saniert.
Die Gesamtkosten für den Ausbau und die Sanierung betragen Fr. 2,5 Mio. Von den Strassenbaukosten werden 40% an die Anstösser abgelastet, wie das auch bei Ausbau und Sanierung der Haldenstrasse der Fall war.
Vorlagen
Vorlage
1'584
875
- Leer
- 55
- Ungültig
- 25
- Stimmberechtigte
- 4'791
- Stimmbeteiligung
- 54,69 %
- Ebene
- Gemeinde