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Abstimmung vom 28. September 2014
Informationen
- Datum
- 28. September 2014
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!»
- Beschreibung
- Für eine Bratwurst oder eine Pizza gilt nicht immer der gleiche Mehrwertsteuersatz. Kauft man sie am Imbissstand und nimmt sie mit (Take-away), so werden sie mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Dieser Satz gilt auch für den Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden. Isst man die Bratwurst oder die Pizza hingegen im Restaurant, dann liegt eine gastgewerbliche Leistung vor, die zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert wird. Denn der gastgewerbliche Service umfasst mehr als nur die Abgabe von Essen.
Die Initiative will, dass für gastgewerbliche Leistungen der gleiche Steuersatz gilt wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln. Davon ausgenommen wären gemäss Initiative alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Abgabe von Esswaren und alkoholfreien Getränken im Gastgewerbe soll also gleich besteuert werden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden, auf dem Markt und am Imbissstand.
Die Initiative liesse sich in der Praxis nur so umsetzen, dass die Leistungen des Gastgewerbes zum reduzierten Satz besteuert würden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln. Dies hätte aber erhebliche Steuerausfälle für die Bundeskasse zur Folge. Um die Steuerausfälle zu kompensieren, würde sich eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent anbieten. Diese beiden Massnahmen – also Steuersenkung im Gastgewerbe und Erhöhung des reduzierten Steuersatzes – würden für Haushalte mit tiefen Einkommen und für den Mittelstand zu einer höheren Mehrwertsteuerbelastung als heute führen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative deshalb ab.
Vorlagen
Vorlage
557
1'656
- Leer
- 20
- Ungültig
- 12
- Stimmberechtigte
- 4'871
- Stimmbeteiligung
- 46,31
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse»
- Beschreibung
- Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Krankenpflegeversicherung – auch Grundversicherung genannt – abschliessen. Die Krankenkassen ihrerseits sind verpflichtet, jede Person in die Grundversicherung aufzunehmen. Derzeit bieten 61 privatrechtlich organisierte Krankenkassen diese Grundversicherung an. Die Krankenkassen stehen also untereinander im Wettbewerb.
Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» will das heutige System ändern. Sie verlangt, dass eine nationale und öffentlich-rechtlich organisierte Krankenkasse die soziale Krankenversicherung für alle Versicherten durchführt. Die öffentliche Krankenkasse soll über kantonale oder interkantonale Agenturen verfügen. Diese hätten vor allem die Aufgabe, die Prämien für ihr Gebiet festzulegen und die Leistungen – insbesondere medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Spitalaufenthalte – zu vergüten.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab: Mit einer einzigen öffentlichen Krankenkasse hätten die Versicherten keine freie Wahl mehr zwischen verschiedenen Krankenkassen und könnten die Kasse nicht mehr wechseln. Der Wettbewerb würde ausgeschaltet. Das aktuelle System mit mehreren Krankenkassen hat sich jedoch grundsätzlich bewährt. Ein grundlegender Umbau wäre zudem mit Unsicherheiten und schwer abschätzbaren Kosten verbunden.
Vorlagen
Vorlage
513
1'718
- Leer
- 7
- Ungültig
- 12
- Stimmberechtigte
- 4'871
- Stimmbeteiligung
- 46,31
- Ebene
- Bund