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Abstimmung vom 23. September 2012
Informationen
- Datum
- 23. September 2012
- Kontakt
- Einwohnerkontrolle, Tel. 041 499 66 20
- Ergebnis
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «jugend + musik»)
- Beschreibung
- Ende 2008 wurde die Volksinitiative «jugend + musik» eingereicht. Die Volksinitiative verlangte, die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Unter anderem sollte der Bund den Kantonen Vorschriften zum Musikunterricht an den Schulen machen. Der Bundesrat und das Parlament teilten im Grundsatz die Anliegen der Volksinitiative, waren aber mit dem Eingriff in die Kompetenzen der Kantone im Schulbereich nicht einverstanden. Deshalb erarbeitete das Parlament als direkten Gegenentwurf einen neuen Verfassungsartikel. Das Initiativkomitee zog schliesslich die Volksinitiative «jugend + musik» zugunsten der vom Parlament vorgeschlagenen Lösung zurück.
Der neue Verfassungsartikel will – wie die Volksinitiative – die musikalische Bildung stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen. In der Freizeit sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden. Zudem respektiert der neue Verfassungsartikel die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich. Die Verfassungsänderung tritt in Kraft, falls Volk und Stände ihr zustimmen.
Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass Musik für die Entwicklung junger Menschen zentral ist. Sie empfehlen den Stimmberechtigten deshalb, der Verfassungsänderung zuzustimmen.
Vorlagen
Vorlage
1'188
724
- Leer
- 34
- Ungültig
- 9
- Stimmberechtigte
- 4'796
- Stimmbeteiligung
- 41,47 %
- Ebene
- Bund
Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»
- Beschreibung
- Wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser entspricht dem Betrag, der bei einer allfälligen Vermietung des Eigenheims eingenommen würde. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Die Initiative will Rentnerinnen und Rentnern die Möglichkeit gewähren, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Sie spricht in diesem Zusammenhang von einem Wahlrecht.Wer sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts entscheidet, darf dann nur noch geringere eigenheimbezogene Abzüge vornehmen. Auf dieseWeise können auch Personen, bei denen der Eigenmietwert einen relativ hohen Anteil am steuerbaren Einkommen ausmacht, ihre Steuerlast verringern. Die einmal getroffene Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden. Für Rentnerinnen und Rentner mit dauernd selbstgenutztem Wohneigentum, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, ändert sich hingegen nichts.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie zu Ungleichbehandlungen führt. Sie benachteiligt Mieterinnen und Mieter, denen keine ebenbürtigen Entlastungsmöglichkeiten offenstehen. Benachteiligt werden auch Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Vorlagen
Vorlage
910
1'024
- Leer
- 21
- Ungültig
- 9
- Stimmberechtigte
- 4'796
- Stimmbeteiligung
- 41,47 %
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»
- Beschreibung
- Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist seit Mai 2010 in Kraft. Dank ihm konnte der Schutz der Gesundheit in bedeutendem Ausmass verbessert werden. Das Gesetz untersagt das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Ausnahmen sind insbesondere möglich für Gastronomiebetriebe. Mit gewissen Auflagen dürfen diese Betriebe gesonderte Raucherräume (Fumoirs) schaffen, oder sie dürfen als Raucherbetrieb geführt werden; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Zustimmung gegeben haben, dürfen in diesen Betrieben im Service arbeiten. Das geltende Gesetz sieht vor, dass die Kantone strengere Vorschriften zum
Schutz der Gesundheit erlassen können.
Die Initiative will das Rauchverbot auf alle Innenräume ausdehnen, die öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplätze dienen. Wird die Initiative angenommen, darf kein Restaurant mehr als Raucherbetrieb geführt werden. Das Parlament legt die Ausnahmen fest. So darf ein Fumoir eingerichtet werden, wenn gewisse Bedingungen eingehalten werden, etwa dass es darin keine Bedienung gibt.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die heutige Gesetzgebung – ein Kompromiss nach langen Auseinandersetzungen im Parlament – schützt die Bevölkerung vor dem Passivrauchen und hat bereits zahlreiche positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Es wäre deshalb verfrüht, ein Gesetz schon wieder zu ändern, das erst vor gut zwei Jahren in Kraft getreten ist.
Vorlagen
Vorlage
589
1'378
- Leer
- 9
- Ungültig
- 10
- Stimmberechtigte
- 4'796
- Stimmbeteiligung
- 41,47 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Volksinitiative «Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze»
- Beschreibung
- Die Volksinitiative «Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze» der Interessengemeinschaft Glasfaser und Energie Luzern verlangt, dass sich der Kanton für eine gute Elektrizitätsversorgung mit tieferen Strompreisen engagiert und dafür die neusten Technologien einbezieht. Der Kantonsrat hat viele Forderungen der Initiative im neuen Kantonalen Stromversorgungsgesetz berücksichtigt. Er war aber gegen die geforderte Abschaffung der Konzessionsgebühren, damit die Gemeinden keine Mindereinnahmen verkraften müssen. Ebenfalls abgelehnt hat der Kantonsrat, dass die Aufgaben des Kantons in der Stromversorgung in der Kantonsverfassung geregelt werden; dafür sind im Kanton Luzern Gesetze vorgesehen. Aus diesen beiden Gründen hat der Kantonsrat die Initiative einstimmig mit 84 gegen 0 Stimmen abgelehnt und empfiehlt sie zusammen mit dem Regierungsrat auch den Stimmberechtigten zur Ablehnung.
Vorlagen
Vorlage
841
1'040
- Leer
- 31
- Ungültig
- 11
- Stimmberechtigte
- 4'796
- Stimmbeteiligung
- 41,47 %
- Ebene
- Kanton